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Begonnen von -Marcel-, 27.11.2010 - 17:54

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-Marcel-

Klage beim VfGH: Hundeführschein illegal?
Mit den Fragen, ob der Wiener Hundeführschein und die Trennung nach Geschlechtern beim Pensionistenfahrschein verfassungswidrig sind, wird sich ab Montag der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befassen.  
     
     
Liste soll willkürlich erstellt worden sein.    Kläger ficht Rassenliste an
Für einen Hundebesitzer steht es schon jetzt fest: Der Hundeführschein in Wien ist verfassungswidrig. Er hat mit Hilfe der FPÖ Klage eingebracht. Hintergrund ist eine seit 1. Juli geltende Liste. Auf ihr sind all jene Hunderassen zu finden, deren Besitzer einen Hundeführschein benötigen.

Die Liste sei willkürlich festgelegt und damit verfassungswidrig, behauptet der Kläger. Er besitzt einen American Staffordshire Terrier, ein Hund einer Rasse, die auf der Liste zu finden ist. Der Verfassungsgerichtshof kündigte an, dass Mitte Jänner mit einer Entscheidung zu rechnen sei.  
     
    Betroffene Hunderassen
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).  
     
     
In einer zweiten Klage geht es um den Fahrschein für Pensionisten.    Unterscheidung nach Geschlecht legal?
Zudem muss sich der Verfassungsgerichtshof auch mit der Frage beschäftigen, ob der ermäßigte Fahrschein für Pensionisten der Wiener Linien verfassungswidrig ist. Frauen bekommen den Fahrschein ab 60, Männer erst ab 65.

Die Kläger argumentieren, dass diese Entscheidung allein auf dem Geschlecht basierend verfassungswidrig sei. Eingebracht wurde die Klage vom Bezirksgericht für Handelssachen und vom Bezirksgericht Innere Stadt nach Klagen von Fahrgästen.