Neues Landesgesetz Haltung Hunde in OÖ

Begonnen von Misho Mama, Heute um 15:19

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Misho Mama

Hallo ihr Lieben,
mich würde mal eure Meinung zum neuen Hundehaltergesetz in meinem Bundesland interessieren.
Am Freitag haben wir (ich arbeite im Bürgerservice des Stadtamtes) den Entwurf des neuen Landesgesetzes erhalten und bei manchen Paragraphen musste ich mal tief Luft holen.
Dass leider manche Hunderassen bestimmte Auflagen, wie Beisskorb und Leine haben, ist vermutlich ohnehin bereits bekannt und auch dass in OÖ nun zwischen kleinen und großen Hunden unterschieden wird.
Ein großer Hund ist ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von min 40 cm oder ein Gewicht von min. 20 kg aufweist. Mal abgesehen von dem bürokratischen Aufwand von uns, die wir die Hundeanmeldungen vornehmen und auch der Hundehalter (Tierarzt muss Größe und Gewicht eines Mischlings feststellen)....
muss..
jeder Hundehalter eines großen Hundes zusätzlich zum Sachkundenachweis bis zur Vollendung des 16. Lebensmonats eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen. Hat ein großer Hund zum Zeitpunkt der Meldung das 14. Lm und noch nicht das 8. Lebensjahr vollendet, ist die Bestätigung über die Absolvierung einer positiven Prüfung, binnen 4 !!!!!! Monaten der Gemeinde vorzulegen.
Diese Alltagstauglichkeitsprüfung beinhaltet zb Begegnungen mit Menschengruppen, Begegnung mit Radfahrer, Begegnung mit Autos, Begegnung mit Joggern, Begegnung mit anderen Hunden usw.

Dann Paragraph 7 des Gesetzes:
Ein Hund gilt als auffällig, für den nicht spätestens bis zur Vollendung des 16. Lm oder der Frist der 4 Monate der Nachweis über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht wird (Bescheid durch Gde)
Der Halter eines auffälligen Hundes hat der Gemeinde spätestens 6 Monate nach Erlassung des Bescheids einen Nachweis über einer Zusatzausbildung vorzulegen.

Dann Paragraph 12:
Untersagung der Hundehaltung wenn der Halter den Nachweis der positiven Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht bringt.
Abgenommene Hunde sind auf Kosten und Gefahr der Hundehalter in behördlich bewilligte Tierheimen oder geeignete ausgebildete Personen unterzubringen.

Also, allein bei uns 3 Mitarbeiterinnen im Bürgerservice würde das bedeuten, dass 3 auffällige Hunde auf unsere Kosten im Tierheim landen würden:

Misho wurde im ersten halben Jahr von 2 Hundeschulen nach dem jeweils 1. Besuch abgelehnt, eine Einzeltrainerin hat uns nach 2 Einheiten geraten, mit Misho mal ein Jahr lang nur bei Wege zu spazieren, wo keine Autos, Radfahrer oder Hunde sind....aber die 2. Trainerin hat nicht aufgegeben und nach vielen Einzelstunden ist Misho mittlerweile ein sehr braves Engerl bei Autos, Radfahrer, Jogger usw....zu andere Hunde zieht er immer noch hin, aber er ist händlbar.
Jutta, meine Kollegin, hat einen Serben, der auch nach 6 Jahren fremde Männer teilweise anknurrt und Kathi, meine andere Kollegin hat in der Familie einen Rumänen, der so schlimm misshandelt wurde, dass er manchmal bei Menschenmengen oder Hundebegegnungen keinen Schritt mehr weiter geht und erstarrt.

Wir alle drei können gut mit den Eigenschaften unserer Hunde umgehen und es gab noch nie eine gefährliche Situation, allerdings hätten alle drei niemals die Prüfung innerhalb von 4 !!! Monaten geschafft.

Wären eure "großen" Hunde alle in der Lage, binnen 4 Monate diese Prüfung positiv zu absolvieren - was ist mit all den Pflegestellen in OÖ?
Was passiert mit all den Hunden, die diese Prüfung nicht schaffen?
Traut sich dann überhaupt noch irgendjemand einen Hund aus dem Ausland zu adoptieren, wenn der Hund keine Zeit hat, sich auf ein Leben außerhalb des Zwingers und den damit verbundenen Umweltreizen einzustellen?

Der tödliche Vorfall in Naarn ist natürlich unendlich traurig, aber dafür nun alle großen Hunde und deren Halter zu bestrafen????
Ich hätte mir gewünscht, dass wir Halter einer detaillierteren "Prüfung" unterzogen werden oder zumindest dem Hund eine Zeit von einem Jahr oder länger eingeräumt wird, um allen Umweltreizen entspannt zu begegnen.
Letzte Woche zb hat wieder ein 20 jähriges Mädchen, die in einer 45 m2 Wohnung lebt und Vollzeit arbeitet, 2 reinrassige Bordercollie einer Züchterin bei uns angemeldet oder vor 3 Mo eine alleinerziehende Mama zweier Kleinkinder ein Staffordbaby von einer Züchterin aus Ungarn. Das Baby ist mittlerweile schon wieder abgemeldet und im Tierheim gelandet.
Ich denke, wir, die wir Hunde aus dem Ausland adoptieren, sind uns unserer Verantwortung sehr wohl bewusst und auch der "Arbeit", die logischerweise bei so manchen traumatisierten "Ausländer" auf uns zukommt.
Wie seht ihr das?

Und übrigens, meinen Misho liebe ich unendlich....er ist wirklich der allerallergrößte Schatz und ich bin soooo glücklich, dass er den Weg zu uns gefunden hat.




Natürlich glaube ich an Liebe auf den ersten Blick........ich habe einen Hund ;)

Pandora76

Finde es echt traurig . Geht ja nicht nur um Auslands Tierschutz sondern auch um die Hunde die bereits im Tierheim sitzen. Manchmal hat man das Gefühl die Gesetze werden von Menschen ohne Tieren gemacht

Misho Mama

Ja natürlich, du hast vollkommen Recht, die Tierheimhunde sind auch betroffen....für sie ist es ohnehin schon schwierig genug und nun noch diese unmöglichen Vorgaben.
Bei den Beratungen zu diesem neuen Gesetz war zumindest mit Sicherheit kein Politiker dabei, der einen nicht ganz einfachen "großen" Hund hat.

Ich bin absolut der Meinung, dass bei vielen Hunden eine Ausbildung erforderlich ist, damit ein gutes Zusammenleben möglich ist, aber binnen 4 Monaten so manche Baustellen zu beheben, finde ich teilweise unmöglich.
Natürlich glaube ich an Liebe auf den ersten Blick........ich habe einen Hund ;)