WELPE in Gitterverschlag gehalten in ÖSTERREICH ???

Begonnen von shellylogo, 11.09.2012 - 13:54

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Binsi1986

ZitatOriginal von sonnenblume
Das kann doch nicht sein, dass sogar der ATA sieht dass die Lebensumstände des Hundes inakzeptabel sind und man trotzdem nichts tun kann???

Bitte, es muss doch irgendjemanden geben der für so etwas zuständig ist! Das kann ich mir nicht vorstellen, dass man diesen Hund einfach seinem Schicksal überlassen muss.

Und das in Österreich!!!!!!!! X(
Viele kleine Leute, in vielen kleinen Dörfern, tun viele kleine Dinge und verändern damit die ganze Welt!

shellylogo

und heute wieder mit dem Tierschutzombudsmann telefoniert..... Morgen noch mal mit dem ATA....
Immer die gleich Antwort... wir werde es weiter leiten und uns darum kümmern... kein Mensch kümmert sich.... bin echt sauer...  :evil:

Hat noch wer eine zündende Idee? ?(

Der arme Hund  ;(
Shelly + Pauli /Johnny /Nena/ Rusty

Binsi1986

Hast du diese ganze Geschichte und dass sich niemand darum kümmern möchte (Ombudsmann etc.) schon mal Maggy Entenfellner berichtet?
Viele kleine Leute, in vielen kleinen Dörfern, tun viele kleine Dinge und verändern damit die ganze Welt!

puppipuhaly

Es macht einen wirklich wütend und traurig! - ich hab aber die Sorge, wenn man sehr "lästig" wird - mit Medien etc. -  dass der Hund dann einmal "weg" sein wird 8o - weil mit gutem Willen oder Einlenken ist da ja leider nicht zu rechnen! ;(
Wer mag glauben, dass hinter diesen leuchtenden Augen keine Seele sei!   
                                                                                              (Theophile Gautier)
                                           *    *    *    *    *       
 Agnes mit Blanca und Ari

über der RBB, aber für immer in meinem Herzen mein Bub Bimsi (+2011), mein Herzi Puppi(+2017) und meine tapfere Puha (+2019)meine süße Schokomitzi (+2020) und Schüchtiherzilein Mimily (+2020)

shellylogo

Ich habe Maggie Entenfellner schon zweimal angeschrieben... Morgen rufe ich noch an.... dann weiß ich echt auch nicht mehr weiter...  ;(
Shelly + Pauli /Johnny /Nena/ Rusty

sonnenblume

Ist die Situation des Hundes denn gut dokumentiert? Also gibt es Fotos, die seinen Zustand über einen längeren Zeitraum belegen sowie niedergeschriebene Aussagen von Menschen, die sich ein genaues Bild der Situation machen konnten? Ich denke, je mehr konkrete Fakten man in der Hand hat, desto eher kann man etwas machen.

Du schreibst, dass du als Antwort bekommst, "wir werden es weiterleiten" - da stellt sich mir die Frage: weiterleiten an WEN? Wer ist denn derjenige, der die Macht hat, einzugreifen und Entscheidungen zu treffen??? Das muss doch herauszufinden sein!

shellylogo

Das ist ja das Wahnsinnige... die mit der ich heute gesprochen hat wird das ihrer "Chefin" weiterleiten, und die wird wiederum mit dem ATA in Kontakt treten. Die Katze beißt sich in den Schwanz...

Der Tierschutzombudsmann macht nichts weiter als mit dem zuständigen ATA zu "sprechen" und wenn der zuständige ATA nicht fähig ist irgendwas zu tun, dann weiß ich auch nicht...

An und für sich hab ich über FB wen gefunden der ganz in der Nähe ist und die immer wieder an dem Grundstück vorbeit spaziert. Sie hat bisher überhaupt noch niemanden dort gesehen.

Den Nachbarn hab ich jetzt mal geschrieben, ob sie die letzten Tage mitdokumentiert haben. Sie können das noch am ehesten sehen...

Aber was hilft und das, wenn wir wissen der Hund ist 23 Stunden 45 Minuten alleine? Macht dann der ATA was????? Ich bezweifle das schön langsam...

Aber gut... das werde ich ihn Morgen fragen... mal schauen was er antwortet....
Shelly + Pauli /Johnny /Nena/ Rusty

sonnenblume

Vor ein paar Tagen hast du ja geschrieben:

ZitatOriginal von shellylogo
Der ATA war vor zwei Tagen wieder bei dem Hund. Er meinte er habe Kontakt mit dem Besitzer und der Schwester und habe sie mehrmals aufgefordert dass der Hund zu wenig Aufmerksamkeit bekommt.

Der ATA ist auch im Zweifel ob die Hundhütte wirklich so gut isoliert ist wie er denkt, aber er hat auch zu den Nachbarn gesagt, dass er jetzt nichts weiter mehr machen könne. Er könnte ihn noch anzeigen, aber das bringe nichts weil in den meisten Fällen sowieso die Besitzer gewinnen..

Das heißt, das Einzige, was der ATA machen kann, ist eine Anzeige? Und was passiert dann mit der Anzeige? Geht das vor Gericht?
Gibt es nicht auch Fälle, in denen der ATA befugt ist, den Hund mitzunehmen? Man müsste dem ATA nochmal genau auf den Zahn fühlen...

sonnenblume

Ich habe nochmal den Beitrag von Julia zu einem ähnlichen Fall durchgelesen, und dort hat sie folgendes geschildert:

ZitatIch hab mich mit Nachbarn zusammen getan um Aufzeichnungen zu sammeln, wann der "Besitzer" am Grund ist und wann nicht. 19 Tage 10 Stunden Überwachung

Über 16 Tage war der Welpe in meinem Fall insgesamt alleine auf dem Grund. Insgesamt drei Tage war der "Besitzer" am Grund. Vor ihrer Beschlagnahmung durch den Amtstierarzt war sie 40 1/2 Stunden alleine auf dem Grund.

Man braucht sich vor dem Amtstierarzt nicht fürchten, und wenn man Hilfe braucht am besten an den Tierombudsmann/-frau wenden. Es gibt in jedem Bundesland einen.


Der nächste Schritt wäre wohl wirklich eine gut organisierte Überwachung des Hundes und die genaue Dokumentation. Je mehr Menschen involviert sind und Beobachtungen machen, desto besser! Shellylogo, lässt sich so etwas auf die Beine stellen? Da ist man auf die Mithilfe der Nachbarn angewiesen!

Es scheint ja tatsächlich möglich zu sein, dass der ATA den Hund beschlagnahmt! Aber man muss ihm dafür eindeutige Fakten liefern. Der ATA stattet ja höchstens mal einen kurzen Besuch ab. Und ein kurzer Besuch ist nicht ausreichend, um einen tatsächlichen BEWEIS für die schlechte Haltung zu haben. Er kann nur aufgrund dessen, was er sieht, "Vermutungen" anstellen, dass es so nicht in Ordnung ist. Aber ein Beweis ist eben etwas anderes - da braucht es, wie in Julias Fall, eine dokumentierte Beobachtung über einen längeren Zeitraum. Der ATA wird sich darum nicht kümmern, da muss man wohl selbst die Initiative ergreifen.
Hat man dann die Fakten - Fotos und eine möglichst lückenlose Beobachtung über einen ausreichend langen Zeitraum - dann kann und muss der ATA wohl handeln.

Und wurde denn der Tierombudsmann kontaktiert? Julia hat den ja auch als mögliche Anlaufstelle genannt.

Binsi1986

Viele kleine Leute, in vielen kleinen Dörfern, tun viele kleine Dinge und verändern damit die ganze Welt!

shellylogo

Hi Sonnenblume,

Ich habe jetzt nochmal an die Nachbarn plädiert, eine genaue Aufzeichnung zu machen.

Weiters habe ich soeben noch eimal ein Mail an 4 Pfoten, die Krone Tierecke und auch an ATV geschrieben.
Ich habe abermals an Maggie Entenfellners Pinwand auf FB einen Hilferuf gepostet, aber das bringt glaub ich auch nichts, weil sie dort nicht hin schaut..

Bin noch über FB mit ein paar Leuten aus den Nachbarorten in Kontakt die auch zumindest von außen nach dem Hund sehen können...

Mit dem Tierschutzombudsmann hab ich ja heute bereits zum zweiten Mal telefoniert, aber da hab ich echt das Gefühl, dass das gar nichts bringt... die kontaktieren höchstens den zuständigen ATA und das wars dann..

Na mal schauen... so langsam geht meine Energie aus...
Shelly + Pauli /Johnny /Nena/ Rusty

sonnenblume

Danke für all deine Bemühungen, shellylogo! Ich finde es toll, wie du dich für den Hund einsetzt.

Ich kann verstehen, dass du müde wirst und gar nicht mehr weißt was du machen sollst - denn du bist ja auch auf die Mithilfe von den Menschen vor Ort angewiesen. Du alleine kannst ja nicht die ganze Verantwortung für die Rettung des Hundes übernehmen. Du tust schon so viel, und jetzt heißt es, dass auch andere mit anpacken müssen, denen der Hund etwas bedeutet. Wenn alle aus der Nachbarschaft zusammenhalten, ist das zu schaffen. Im Idealfall sprechen sich die Nachbarn ab, um eine lückenlose Beobachtung zu garantieren - also dass jeder gewisse "Schichten" übernimmt.

Ich weiß, es ist mit viel Mühe für alle verbunden, und man weiß ja doch nicht genau, ob man überhaupt Erfolg damit hat. Aber es ist die einzige Chance die man hat.

Ich drück die Daumen, dass du die Nachbarn mobilisieren kannst.

shellylogo

So, hab heute noch mal mit dem ATA telefoniert...
So wie der Hund momentan gehalten wird entspricht das den Mindestanforderungen für Zwingerhaltung.

Auf meine Argumente hin, dass der Hund da nie raus darf und dass nur einmal am Tag Sozialkontakt besteht, meinte er das müsse man erst beweisen und wenn man das kann, dann kann man eine Anzeige machen bei ihm vorher sind das alles Vermutungen und Aussagen.. Das heißt man kann sich dort nur 24 Stunden hinsetzen und schauen wann der Besitzer kommt und wie lange.. und das aber am Besten über mehrere Tage... und wenn dann die Anzeige gemacht wird, ist der ATA noch lange nicht berechtigt das Tier dort zu beschlagnahmen.. das muss dann noch weitere Wege gehen meinte er...

Außer es ist Gefahr im Verzug und das Tier wird offensichtlich gequält...
Weiters meinte er, dass es viel schlimmere Fälle gibt...  ;(
Shelly + Pauli /Johnny /Nena/ Rusty

sonnenblume

Liebe shellylogo, danke dass du angerufen hast. Es ist so wie ich es vermutet hatte:

ZitatOriginal von shellylogo
...das müsse man erst beweisen und wenn man das kann, dann kann man eine Anzeige machen bei ihm vorher sind das alles Vermutungen und Aussagen.. Das heißt man kann sich dort nur 24 Stunden hinsetzen und schauen wann der Besitzer kommt und wie lange.. und das aber am Besten über mehrere Tage...

Denkst du dass sich so eine Observierung organisieren lässt? Kann man dir bei der Organisation irgendwie helfen?

sonnenblume

Und nochmal kurz nachgefragt: ist es wirklich absolut ausgeschlossen, dass der "Besitzer" den Hund verkaufen würde?

Binsi1986

Shellylogo  DANKE dass du dich so für den armen Welpen einsetzt!!!!!
Viele kleine Leute, in vielen kleinen Dörfern, tun viele kleine Dinge und verändern damit die ganze Welt!

puppipuhaly

ZitatOriginal von shellylogo
So, hab heute noch mal mit dem ATA telefoniert...

Außer es ist Gefahr im Verzug und das Tier wird offensichtlich gequält...
Weiters meinte er, dass es viel schlimmere Fälle gibt...  ;(

Soweit zum österreichischen Tierschutzgesetz........ X(...armer Hund ;(
Wer mag glauben, dass hinter diesen leuchtenden Augen keine Seele sei!   
                                                                                              (Theophile Gautier)
                                           *    *    *    *    *       
 Agnes mit Blanca und Ari

über der RBB, aber für immer in meinem Herzen mein Bub Bimsi (+2011), mein Herzi Puppi(+2017) und meine tapfere Puha (+2019)meine süße Schokomitzi (+2020) und Schüchtiherzilein Mimily (+2020)

shellylogo

Endlich hat auch 4 Pfoten Stellung genommen nachdem ich ein zweites Mal hingeschrieben habe.

Die Tierecke, hat sich auch nachdem ich ein zweites Mail geschrieben habe geantwortet und mir gesagt, dass sie den ATA kontaktiert hat.....
Es läuft also alles immer und immer wieder auf den ATA zurück.

Ich möchte euch gerne teilhaben lassen was 4 Pfoten geantwortet hat, weil das auch sehr informativ ist wie ich finde:

"Wie Sie vielleicht wissen, können auch wir als Tierschutzorganisation nur an den zuständigen Amtstierarzt bzw. die zuständige Amtstierärztin wenden. Wir haben weder das Recht Tierhaltungskontrollen durchzuführen noch Akteneinsicht zu erlangen. Hier der Beitrag ,,Zeuge von Tierleid – was tun" auf unserer Website: http://vierpfoten.at/output.php?id=1288&language=1

Die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden sind leider sehr bescheiden, weswegen es wiederum sein kann, dass die Behörde (=ATA) keinen Handlungsbedarf sieht. Leider gibt es vor allem im Vollzug des Tierschutzgesetzes noch viel zu tun.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40137170&ResultFunctionToken=13252d4c-14fe-4323-b6a6-8bb042ef8b53&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=20.11.2012&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=hunde  Auszug:

 
,,1. Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden

1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Hunden

(1) Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.

(2) Hunden, die vorwiegend in geschlossenen Räumen, z. B. Wohnungen, gehalten werden, muss mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden.

(3) Hunden muss mindestens zwei Mal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.

(4) Wer mehrere HundeNächstes Suchergebnis hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten. Von der Gruppenhaltung darf nur dann abgesehen werden, wenn es sich um unverträgliche Vorheriges SuchergebnisHundeNächstes Suchergebnis handelt oder wenn dies aus veterinärmedizinischen Gründen erforderlich ist.

(5) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden; dies gilt nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder zum Schutz der Welpen erforderlich ist. Ist eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, so sind diese bis zu einem Alter von mindestens acht Wochen gemeinsam zu halten. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.

(6) Maulkörbe müssen der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein; sie müssen dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.

 

1.2. Anforderungen an das Halten von Hunden im Freien

(1) Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier auf Grund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit einer Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen.

(2) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund eine Schutzhütte zur Verfügung steht, die den Anforderungen nach Abs. 3 entspricht und außerhalb der Schutzhütte zusätzlich ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.

(3) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben, über eine für den Hund geeignete Unterlage verfügen, trocken und sauber gehalten werden und so bemessen sein, dass der Hund
                           
1.
sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen kann und

2.
den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

(4) Werden Vorheriges SuchergebnisHundeNächstes Suchergebnis im Freien in Gruppen gehalten, so müssen die Hundehütten und Liegeplätze so dimensioniert und in so großer Zahl vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können."

 

Es gibt noch viel zu tun, zum Wohle unserer Mitlebewesen – auch im Bewusstsein von vielen TierhalterInnen (nicht nur) in Österreich. ...."
Shelly + Pauli /Johnny /Nena/ Rusty

shellylogo

Ein kurzer Auszug aus einem Mail, das ich heute erhalten hab...
Ab wann ist Gefahr in Verzug?
Wieviele Stunden muss der Hund noch alleine bleiben bis da was passiert?
Werde Morgen mal wieder mit dem ATA telefonieren müssen ...  ;(

"Der Hund war seit vorgestern Abend bis heute zu Mittag alleine und wurde nicht betreut und war somit schlicht und einfach ca 55 stunden alleine war.  Er wurde vermutlich auch nicht gefüttert wurde, da sich im Käfig  bis heute morgen nichts verändert hat."
Shelly + Pauli /Johnny /Nena/ Rusty

sonnenblume

Der arme Hund... danke dass du uns auf dem Laufenden hältst und dich so bemühst, shellylogo. Ich glaube, du bist derzeit die einzige Hoffnung, die der Hund hat... Wie sieht es denn mittlerweile mit der Mithilfe der Nachbarn aus?

Ich hoffe so sehr, dass sich für den Hund etwas tut.

55 Stunden alleine - das bedeutet, dass schon mal eine gesetzliche Anforderung nicht erfüllt wurde: zwei mal täglich Sozialkontakt mit Menschen.

maddog6

Könnte es sein, daß sich der Hund durchgraben kann, wenn er so lange alleine und hungrig ist?
Animal Help Austria - www.animal-help.at - office@animal-help.at - 0676/740 40 60 (0 - 24 Uhr)

lemming


maddog6

:baby: :baby: :baby: Pssst! So hab ich das sicher nicht gemeint!  Und schreiben darf man sowas schon gar nicht! Das ist eine Aufforderung zu einer Straftat!!!  :O
Pfui!  :tongue:

Tu bitte Deinen Beitrag ändern!!!!


 ;) ;) ;)
Animal Help Austria - www.animal-help.at - office@animal-help.at - 0676/740 40 60 (0 - 24 Uhr)

Dasheni

Gibt es die Möglichkeit einer Unterschriftenaktion (wo die Tatsachen angeführt sind) die an den zuständigen Bürgermeister und an die BH und somit auch an den Amtstierarzt geht? Könnte man dann auch an die Bezirkszeitung schicken. Kennst Du oder kennt jemand in Deinem Umkreis einen regionalen Politiker, der persönlich angesprochen werden könnte? Nur so als Idee ... Ich weiß, es ist zermürbend, man denkt, man läuft im Kreis ...
Tierschutz (er)leben!

Tamara

ZitatOriginal von lemming
Kann man den nicht einfach fladern?


 :D
fladern ist ja nicht erlaubt... leider... da hat maddog Recht, da darf man auch nicht öffentlich zu einer Straftat auffordern... *hüstel*

(aber ich würd ihm auch am liebsten ausbrechen helfen...pssssst...)
Liebe Grüße von Tamara & Lina mit Gina,  Meerlis und Leos