amtliche Registrierung Chip?

Begonnen von bigfamily, 27.06.2010 - 17:24

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Terrorterrier

Ich habe Terryanns Frage beantwortet. Deine kann ich nicht beantworten. Sorry.

Terryann

#51
Info Bundesministerium für Gesundheit:

Die Heimtierdatenbank - Registrierungsmöglichkeiten (der Chipnummer)

Grundsätzlich existieren vier Möglichkeiten, um einen Hund in der Heimtierdatenbank zu melden:

1.    Die Halterin/Der Halter selbst führt die Meldung online durch: dazu benötigt man eine aktivierte Bürgerkarte (per E-Card oder Handy) und eine gültige E-Mail-Adresse. Bei Verwendung der E-Card wird ein Kartenlesegerät benötigt. Der Einstieg erfolgtüber http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at. Diese Meldung ist kostenlos und Sie haben die Möglichkeit, jegliche Änderungen Ihrer Daten selbst vorzunehmen.
2.    Die Tierärztin/Der Tierarzt, die/der die Kennzeichnung vorgenommen hat [oder ein anderer!], kann im Auftrag der Halterin/des Halters auch die Meldung vornehmen. Dies erfolgt über eine der privaten Datenbanken. Diese Variante ist kostenpflichtig.
3.    Die Halterin/Der Halter kann die Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde melden, die dann die Registrierung vornimmt. Die Bezirksverwaltungsbehörden können dafür Gebühren einheben. Es kann sich auch lohnen, bei ihrer Gemeinde nachzufragen, denn viele Gemeinden haben ebenfalls einen Zugang zur Heimtierdatenbank erhalten.
4.   Des Weiteren kann die Meldung über sonstige Meldestellen erfolgen – dies kann unter Umständen auch ein Tierheim sein, welches seine Hunde bei der Aufnahme und Abgabe selbst meldet oder eine andere private Datenbank, die auch eine § 24a Meldung gemäß Tierschutzgesetz durchführt.

Bei einer Registrierung oder einem Besitzwechsel erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese Registrierungsnummer ist die Bestätigung für eine erfolgreiche Meldung. Bestehen Sie auf die Bekanntgabe der Registrierungsnummer bei der gewählten Meldestelle!
________________________

Das finanziell gewichtigere Problem betrifft aber doch die Hundesteuer .....

http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=befreiung%20hundesteuer%20%C3%B6sterreich&source=web&cd=4&cad=rja&ved=0CEEQFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.help.gv.at%2FContent.Node%2F74%2FSeite.743000.html&ei=zraDUdW6JcLaOfHxgbAF&usg=AFQjCNEVo9rZ3erHPallNl_6vD7YQqCAdw

Zitat von: Terrorterrier in 03.05.2013 - 13:31
Nein!
Hatte damals eine Kontrolle bei mir und habe sogar mit dem Magistrat
2010 lange darüber gesprochen. Pflegehunde sind von der Abgabe nicht
befreit.  :5:

Lieben Gruß von Barbara mit Bobby, Amigo und Nerly - in Gedanken bei uns: Terry, Annie, Masha, Chico, Mara, Sorbas

Milano

Laut dieser Seite sind Pflegehunde eines Tierschutzvereins befreit von der Hundesteuer, solange sie auf einer Pflegestelle sind.

http://www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/ahs-info/hundesonderregelung.html

Ausnahmen von der Abgabepflicht
•Der Bund und die Gemeinde Wien für Hunde, die zum Zwecke der öffentlichen Verwaltung gehalten werden
•Personen, denen die Befreiung von der Abgabe auf Grund von Staatsverträgen oder nach den allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts zusteht
Tierschutzvereine für Hunde, die zum Zwecke der Ausübung ihres statutarischen Zwecks übernommen wurden
•Gewerbeberechtigte Tierhändlerinnen und -händler für Hunde, die für den Verkauf oder für Zuchtzwecke gehalten werden

Weiß aber nicht ob das nur in Wien so ist.