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Allgemeines => Tierschutz live => Thema gestartet von: claudianet in 16.05.2023 - 08:25

Titel: Hundehaltung NÖ - NEU ab 1.6.2023 !
Beitrag von: claudianet in 16.05.2023 - 08:25
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https://noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html?fbclid=IwAR1ZLJdXSn94dEm1OiMDYMN-ktR0QKy1eSKzGG4brckZIjBCtlu4XT-NXvI (https://noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html?fbclid=IwAR1ZLJdXSn94dEm1OiMDYMN-ktR0QKy1eSKzGG4brckZIjBCtlu4XT-NXvI)

Am 11.5.2023 fand eine Online-Schulung der WKO über das NÖ Hundehalte-Gesetz 2023 (NEU), welches ab 1.6.2023 in Kraft tritt.

Grundsätzlich ändert sich, dass jeder Hundebesitzer (auch Altbestand) bei der Gemeinde die Versicherungen der Hunde, samt der Höhe des Versicherungs-Schutzes € 750.000,--, bis 1.6.2025 nachbringen müssen.

In Niederösterreich dürfen nur mehr höchstens 5 Hunde bzw. 2 Listenhunde in einem Haushalt gehalten werden.

Ein Sachkunde-Unterricht kann nur fachkundigen Person (z.b. Hundetrainer des ÖKV/ÖHU usw.) und einem Tierarzt erfolgen. Die Dauer vom NÖ-Sachkunde NEU (nicht für Listenhunde) beträgt mindestens 3 Stunden und ist genauso wie der MINDESTPREIS von €75,-- vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Für diese teilgenommene Unterrichtseinheit erhält man als Teilnahmebestätigung den Sachkunde-Ausweis/NÖ Hunde Pass.
Haftpflicht-Versicherung für jeden Hund mit Mindesthöhe von 725.000,- für Personen- und Sachschaden ist verpflichtend.

Ab 1.6.2023 ist bei NEUANMELDUNG eines Hundes bei der Gemeinde die Sachkunde-Bestätigung (bis spätestens 6 Monate nach der Anmeldung nachzubringen) und die Bestätigung der Haftpflicht-Versicherung bei der Gemeinde abzugegeben.
Titel: Re: Hundehaltung NÖ - NEU ab 1.6.2023 !
Beitrag von: E.T. in 16.05.2023 - 09:41
Müssen den Sachkundenachweis alle HundebesitzerInnen von neuen Hündinnen nachbringen??, oder nur ErsthundebesitzerInnen-, meines Wissens nach wurde es Anfangs so kommuniziert, jetzt höre ich nur mehr "Neu HundebesitzerIn"??
Ist wohl eine weitere-, wenn auch kleine, Hürde bei der Vermittlung. :-X
Titel: Re: Hundehaltung NÖ - NEU ab 1.6.2023 !
Beitrag von: Jordy in 17.05.2023 - 08:28
Der Nachweis eines Sachkundenachweises ist für neu aufgenommene Hunde ab 1.6.2023 verpflichtend. Hast du bereits zuvor einen gemacht, gilt dieser ebenso als Nachweis. Für Hunde, die bereits bis zum Stichtag bei ihrer Familie lebten, ist kein Nachweis erforderlich. Allerdings - wie Claudia schon geschrieben hat - muss für jeden Hund ein Haftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssumme 725.000 Euro für Personen - und Sachschäden erbracht werden.

Alle Infos findest du hier https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html (https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html)
Titel: Re: Hundehaltung NÖ - NEU ab 1.6.2023 !
Beitrag von: E.T. in 17.05.2023 - 09:16
Danke für die Antwort. Finde es nur blöd, dass Menschen, welche schon etliche HündInnen hatten, auch zum 3stündigen Sachunterricht gehen müssen!! Naja, gegebenenfalls werde ich es schaffen.
Titel: Re: Hundehaltung NÖ - NEU ab 1.6.2023 !
Beitrag von: Lucy in 17.05.2023 - 16:27
Liebe Anni,
es geht ums Geld....wie immer.
Für manche ist der Kurs sicher angebracht, aber abzocken kann man alle.