Kontrollen Beisskorb/Leine - Geldstrafe

Begonnen von Terryann, 24.11.2019 - 13:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Terryann

Freundin rief mich eben an, Info ....
zwei Bekannten von ihr passierten unter der Wochen Kontrollen durch POLIZEI auf offener Wiese - 13. Bezirk , Hörndlwald,
auf Beisskorb oder Leine sowie Ausweis

da üblicherweise die Hunde dort frei liefen (Labi ...) und kein Personalausweis eingesteckt war,
wurden Strafen um die 240,- verhängt, pro Hund ... (eine hatte zwei)

Polizist kam bis auf Wiese hin!

Lieben Gruß von Barbara mit Bobby, Amigo und Nerly - in Gedanken bei uns: Terry, Annie, Masha, Chico, Mara, Sorbas

Jessy+Chilly

Was ist das jz für ein Hundehass? Die Höhe der Strafe ist ein Wahnsinn, vor allem wenn  man jz oft lest welch milde Strafe für wirklich kriminelle Delikte gegeben werden. Man hätte auch verwarnen können, aber nicht nur Autofahrer nein jz auch Hundebesitzer die beste Einnahmequelle für unsere Regierung 😞
Brigitte ,und unsere ❤️i Bub SIDNEY
unvergessen unsere geliebten Mädels 🖤 JESSY +CHILLY 🖤

julia1405

Es gibt in Österreich, für österreichische Staatsbürger aber keine Ausweispflicht.
Matilda & Balisto
Geliebt und unvergessen:
Herzenshund Fay & Seelenkatze Daisy & Mischa

Wir werden in Ewigkeit nicht mehr gut machen können, was wir den Tieren angetan haben (Mark Twain)

Terryann

#3
da ich bei Hunderunden ganz selten  Ausweis mit dabei hab (bis jetzt ...) hab ich kurz gegoogelt;
gefunden:
https://www.vienna.at/was-duerfen-polizeibeamte-bei-einer-personenkontrolle-infos-und-rechte/4311971

.... Auch bei Verwaltungsübertretungen kann die Polizei Informationen zur Identität verlangen.

Bei einer Identitätsfeststellung ist man verpflichtet, den vollen Namen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Meldeadresse) verlässlich anzugeben. Menschen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft müssen auch ihre Staatsangehörigkeit angeben, Minderjährige auch die Namen der Eltern.

.... für österreichische Staatsbürger keine generelle Ausweispflicht. Falls man jedoch ohne Ausweis kontrolliert wird, kann dies länger dauern bzw. mit einer Mitnahme auf die Polizeiinspektion enden. Die angegebenen Daten werden (per Funk oder auf der Polizeiinspektion) mit dem Zentralen Melderegister verglichen.
Nicht-österreichische Staatsbürger haben in Österreich dagegen die Pflicht, einen Ausweis bei sich zu haben und diesen auch auf Verlangen den Beamten zu zeigen. ....


Geldstrafe für kein Ausweis dabei dürfte aber nicht sein;
genau weiss ich von dieser "um's Eck"-Info nur, dass relativ hohe Geldstrafe verhängt wurde, weil Hund weder an Leine war noch Beisskorb trug ....
Lieben Gruß von Barbara mit Bobby, Amigo und Nerly - in Gedanken bei uns: Terry, Annie, Masha, Chico, Mara, Sorbas

Chiquita28

Kann es sein dass es sich hier gar nicht um echte Polizisten gehandelt hat? Von so einer Vorgehensweise hab ich noch nie gehört... beim ersten Mal wird normalerweise verwarnt.
Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünscht für diese Welt. (Gandhi)

Terryann

es waren glaubhaft berichtet echte Polizisten!
und es liegt im Ermessen des Beamten, entweder eine Verwarnung auszusprechen oder Geldstrafe zu verhängen (Höhe auch Ermessenssache, gg. Höhe kann uU später Einspruch erhoben werden)
Lieben Gruß von Barbara mit Bobby, Amigo und Nerly - in Gedanken bei uns: Terry, Annie, Masha, Chico, Mara, Sorbas

Artischocke

240,- ist aber echt heftig, ist ja nur mehr reine Abzocke, ist echt die Frage ob man das wegen Unverhältnismässigkeit beeinspruchen könnte...
Liebe Grüsse Tanja,  ATN Wuffis Pukie, Spotty und MiniMe. Für immer in unseren Gedanken: Bobby und Jackie

Terryann

#7
durch Gesetz gedeckt, kann die Geldstrafe für diese Verwaltungsübertretung noch viel höher sein,


P.S.Auszug aus Wiener Tierhaltegesetz

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000404

§ 5 - die diversen Gebote

Haltung von Hunden
§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
(2) In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde, unbeschadet § 6, an der Leine geführt werden.
(3) An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.
(4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

........
§ 13 - Strafbestimmungen
bei (2) steht am Ende einer langen Liste von Zuwiderhandlungen (inkl. gg. § 5 Abs.1-4):
...begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen.     DAS ist der gesetzliche Rahmen  8o

Lieben Gruß von Barbara mit Bobby, Amigo und Nerly - in Gedanken bei uns: Terry, Annie, Masha, Chico, Mara, Sorbas

Lucy

Das ist wirklich ein Wahnsinn und macht mir Angst.
Ich würde von Ponzius zu Pilatus laufen, um mich gg. diese hohe Strafe zu wehren.
Bin auch öfters im 13. Bezirk (Roter Berg) unterwegs....
Carmen, Roman & Tina, unvergessen unsere Lucy, unvergessen unser Kater Sammy,unser Kater Leo und unsere Lili
Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge, sondern Leben inmitten von Leben, das auch leben will!
(Albert Schweitzer)

Andrea_Luka

Es ist wie bei Parkstrafen mit Anonymverfügung oder Fahrererhebung, wenn man seine Identität nachweist und direkt ~30€ zahlt ist es gut, sonst bekommt man eine Anzeige und die wird eben teurer. Deswegen habe ich eigentlich seit ich Hunde hab immer einen Ausweis und 30€ einstecken, wobei ich nicht weiß wieviel es inzwischen ist, das ist doch schon 10 Jahre her dass ich mich damit beschäftigt habe :whistle:
In Grüngebiete zu gehen und zu strafen find ich auch mehr als überzogen, prinzipiell ist uns aber doch allen bekannt dass man seine Hunde nicht überall ohne alles laufen lassen darf. Gewohnheitsrecht gilt hier nicht, nur weil es bisher nur in Ausnahmefällen kontrolliert wurde ist es nicht legal.