Hundehaltung NÖ - NEU ab 1.6.2023 !

Begonnen von claudianet, 16.05.2023 - 08:25

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claudianet

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https://noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html?fbclid=IwAR1ZLJdXSn94dEm1OiMDYMN-ktR0QKy1eSKzGG4brckZIjBCtlu4XT-NXvI

Am 11.5.2023 fand eine Online-Schulung der WKO über das NÖ Hundehalte-Gesetz 2023 (NEU), welches ab 1.6.2023 in Kraft tritt.

Grundsätzlich ändert sich, dass jeder Hundebesitzer (auch Altbestand) bei der Gemeinde die Versicherungen der Hunde, samt der Höhe des Versicherungs-Schutzes € 750.000,--, bis 1.6.2025 nachbringen müssen.

In Niederösterreich dürfen nur mehr höchstens 5 Hunde bzw. 2 Listenhunde in einem Haushalt gehalten werden.

Ein Sachkunde-Unterricht kann nur fachkundigen Person (z.b. Hundetrainer des ÖKV/ÖHU usw.) und einem Tierarzt erfolgen. Die Dauer vom NÖ-Sachkunde NEU (nicht für Listenhunde) beträgt mindestens 3 Stunden und ist genauso wie der MINDESTPREIS von €75,-- vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Für diese teilgenommene Unterrichtseinheit erhält man als Teilnahmebestätigung den Sachkunde-Ausweis/NÖ Hunde Pass.
Haftpflicht-Versicherung für jeden Hund mit Mindesthöhe von 725.000,- für Personen- und Sachschaden ist verpflichtend.

Ab 1.6.2023 ist bei NEUANMELDUNG eines Hundes bei der Gemeinde die Sachkunde-Bestätigung (bis spätestens 6 Monate nach der Anmeldung nachzubringen) und die Bestätigung der Haftpflicht-Versicherung bei der Gemeinde abzugegeben.
Immer wieder aufs Neue zeigt sich:
Ich lerne von unseren Tieren viel mehr, als sie von mir :-)

E.T.

#1
Müssen den Sachkundenachweis alle HundebesitzerInnen von neuen Hündinnen nachbringen??, oder nur ErsthundebesitzerInnen-, meines Wissens nach wurde es Anfangs so kommuniziert, jetzt höre ich nur mehr "Neu HundebesitzerIn"??
Ist wohl eine weitere-, wenn auch kleine, Hürde bei der Vermittlung. :-X
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.

Jordy

Der Nachweis eines Sachkundenachweises ist für neu aufgenommene Hunde ab 1.6.2023 verpflichtend. Hast du bereits zuvor einen gemacht, gilt dieser ebenso als Nachweis. Für Hunde, die bereits bis zum Stichtag bei ihrer Familie lebten, ist kein Nachweis erforderlich. Allerdings - wie Claudia schon geschrieben hat - muss für jeden Hund ein Haftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssumme 725.000 Euro für Personen - und Sachschäden erbracht werden.

Alle Infos findest du hier https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
~ There ist nothing truer in the world than the love of the Dog! (Mira Grant) ~

E.T.

Danke für die Antwort. Finde es nur blöd, dass Menschen, welche schon etliche HündInnen hatten, auch zum 3stündigen Sachunterricht gehen müssen!! Naja, gegebenenfalls werde ich es schaffen.
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.

Lucy

Liebe Anni,
es geht ums Geld....wie immer.
Für manche ist der Kurs sicher angebracht, aber abzocken kann man alle.
Carmen, Roman & Tina, unvergessen unsere Lucy, unvergessen unser Kater Sammy,unser Kater Leo und unsere Lili
Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge, sondern Leben inmitten von Leben, das auch leben will!
(Albert Schweitzer)