Neue Regeln - PS, gelten je nach Bundesland ab jetzt bis spätestens 01/2016

Begonnen von Dongo, 29.07.2015 - 13:24

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Dongo

Diese Meldung verunsichert gerade: - wer weiß dazu mehr? -
Ich habe in der letzten Woche erfahren, dass einige Hunde, welche sich auf einer PS befanden (Kärnten) dort nicht mehr sein dürfen und eine Strafe zu entrichten ist...

Das ist die Grundlage: - die PS hatte keinen Tierheimstatus.

diesen Kurz muss ab jetzt - bis spätestens Anfang 2016 - jede PS vorweisen können und alle damit verbundenen Regelungen auch umgesetzt haben: (so habe ich das jetzt verstanden)
http://www.wifisalzburg.at/eShop/bbDetails.aspx/Tierhaltung-und-Tierschutz/@/bbnr/326015/vanr/32601015/



In einigen Bundesländern werden seit einiger Zeit Vereine dazu verdonnert ihren Verein als Tierheim anzumelden oder den Verein zu schließen, da NUR Tierheime Tiere aufnehmen dürfen und auch nur Tierheime vermitteln dürfen.

Laut Gesetz steht das nur einem Tierheim zu! Keine Tierschutzorga hat die Genehmigung Tiere aufzunehmen oder diese gegen eine sogenannte Schutzgebühr zu vermitteln.

Auch dürfen Privatpersonen keine Pflegestellen mehr sein, keine Pflegetiere mehr aufnehmen solange sie nicht als Tierheim angemeldet sind.


Angeblich soll dieses Gesetz bis Ende 2015, Anfang 2016 in Kraft treten. Jede Orga muss sich als Tierheim anmelden oder darf keine Tiere mehr aufnehmen oder vermitteln. Vereine ohne Tierheimstatus dürfen keine Tiere gegen eine Schutzgebühr mehr vermitteln.
Angeblich möchte man so die Vereine in die Knie zwingen, damit alle den Hut drauf schmeißen und den Verein auflösen da man diese Auflagen kaum erfüllen kann.


Fennek

Ja, wir haben davon schon gehört, dass es hier momentan in Kärnten ziemliche Aufregung gibt.

Auf Basis der jetzigen gesetzlichen Bestimmungen lässt sich in Zusammenhang mit der seit Jahren ja auch so stattfindenden Arbeit von Tierschutzorganisationen mit Pflegestellen keine Grundlage finden.

Undenkbar ist auch, ein Gesetz, das angeblich erst 2016 kommen soll, bereits jetzt zu exekutieren. Auch dass diesbezüglich überhaupt eine Novelle geplant sein soll, ist uns nicht bekannt.

Einige Tierschutzorganisationen haben nun Anfragen bei ihren jeweilig zuständigen Behörden gestellt und warten auf Antwort. Bisherige Antworten sind nicht sehr aussagekräftig. Man hat eher das Gefühl, dass auch sie überrascht sind bzw geben sie nur sehr allgemeine Auskünfte über gesetzliche Bestimmungen, die ja schon seit Jahren gelten, ohne auf die konkrete Frage einzugehen, ob ein Tierheimstatus notwendig ist.
Und nach der derzeitigen Gesetzeslage ist die Zusammenarbeit von Tierschutzorganisationen mit Pflegestellen korrekt, also ohne Tierheimstatus für die Pflegestelle. Warum sollte, was seit vielen Jahren im Wissen der ATA so passiert, ohne vorhandene gesetzliche Änderung nun plötzlich nicht mehr korrekt sein?

In Deutschland gibt es schon länger entsprechende Bestimmungen. Sie verpflichten aber grob gesagt nur die Tierschutzorganisation selbst, einen Antrag zu stellen und Nachweise zu erbringen, nicht jedoch die Pflegestellen. Die müssten es nur dann machen, wenn sie selbstständig arbeiten und nicht für eine Tierschutzorganisation. Gegen sinnvolle Kontrollen, Nachweispflichten etc ist ja auch allgemein überhaupt nichts einzuwenden, um die Seriosität einer Tierschutzorganisation darzulegen. Soweit man es verfolgen kann, war und ist es in Deutschland aber nicht Ziel, private Pflegestellen, die für eine Orga immer wieder Pflegetiere nehmen, in die Pflicht zu nehmen.

Wir bleiben an dem Thema natürlich dran und würden unsere Pflegestellen sofort informieren. Derzeit sehen wir aber keine Notwendigkeit, an unserer Tätigkeit etwas zu ändern, ebenso wenig sehen wir das bei unseren tollen Pflegestellen (Ausnahme gilt vorsichtshalber nur für Kärnten).
LG
Irene

Dongo

Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht... - auch dieses Thema wird hoffentlich schon bald eine Lösung finden, die allen gerecht wird...