Animalhope - Tierhilfe Nitra - F O R U M

Allgemeines => Animalhope Tierhilfe Nitra - News => Thema gestartet von: bigfamily in 27.06.2010 - 17:24

Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: bigfamily in 27.06.2010 - 17:24
Hallo!
Haben eine kleine Hündin von animalhope übernommen. Sie war bereits gechippt und auch bei Tasso registriert. Jetzt hat unsere Tierärztin gemeint, man muss den chip auch amtlich registrieren lassen, damit wir eine Karte oder Plakette bekommen. Bekommt die Animalhope, da ja der Hund auf die Organisation gemeldet ist? Wie, was, wo? ?(
vielen lieben dank! ?
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Raffaela in 27.06.2010 - 17:28
hallo hab meinen hund auch von animalhope übernommen und bei tasso auf meinen namen umgeschrieben.

bei meiner tierärztin gibts auch die möglichkeit einer reg. hab aber jetzt den namen der orga vergessen und dies kostet 13 euro (registration) dafür bekommt man dann so eine karte die man ins geldbörsel stecken kann

mit amtlich registrieren hats vl gemeint wegen der hundesteuer? das hab ich auf der ma gemacht ... und dort die steuer für ein jahr bezahlt und somit die hundemarke erhalten die gut sichtbar am brustgeschirr baumelt falls uns aufhalten  :rolleyes:
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: julie in 27.06.2010 - 18:11
Die Hundemarke hat mit einer Chipregistrierung nichts zutun ,das sind ausnahmslos Steuern ,die du jährlich bezahlst.

Den Chip musst du natürlich ummelden auf deinen Namen,weil der Hund ja jetzt dir gehört.
Frage mal,wo Animalhope den Hund registrieren hat lassen ,die können ihn auch ummelden. Meistens ist der Chip aber gar nicht registriert.

Gib einfach die Chipnummer ein,das listet dir auf,in welcher Datenbank der Hund registriert ist.

Tasso ist eine Gratisregistrierung und du bekommst auch eine Karte zum einstecken.

Eine amtliche Registrierung wird nur vom TA durchgeführt und kann nur 1x gemacht werden ,egal wo du den Hund noch regiestrierst.

Link:

http://www.petmaxx.com/start.asp?lstLanguage=de

lg.julie
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Teufel9999 in 27.06.2010 - 18:20
@Julie: Dass der Chip nicht registriert ist stimmt nicht. Bei Animalhope MUSS der Chip registriert werden - das ist Pflicht bei Animalhope. Bitte informier dich, bevor du solche Informationen weitergibst.

Einfach Chip ummelden.

lg
Tatjana
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Martina in 27.06.2010 - 20:07
Die Animalhope-Hunde sind bei Tasso registriert.

http://www.tasso.net/Tierschutz/Registrierung

Hier unter Tier registrieren die Chip-Nummer eingeben und auf deinen Namen und deine Daten umbessern. ;)
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: kleiner Kläffer in 27.06.2010 - 20:56
Die amtliche Registrierung erfolgt bei animaldata (//www.animaldata.com), das ist eine internationale Datenbank, die abgefragt wird, wenn ein herrenloser Hund irgendwo aufgegriffen wird.  Beim Tierarzt kann man eine TAN erwerben und die Registrierung selbst online vornehmen.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: seepferdchen1 in 27.06.2010 - 23:32
Falsch, du bekommst keinen Tan. Der Tierarzt macht die Umregistrierung.
Kostet 19 Euro. Tasso wird in Österreich nicht anerkannt.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Momo in 28.06.2010 - 08:46
Die Gesetzeslage in Ö sieht seit 01.01.2010 folgendermassen aus:

Jeder Hund MUSS bei Animaldata registriert werden, gleichzeitig muss der Hund beim Ministerium gemeldet werden. Dies kann nur ein TA machen bzw ev bekommt man einen TAN von ihm, um es selber machen zu können.
Sollte man die Meldung ans Ministerium NICHT machen, drohen Verwaltungsstrafen in Höhe bis 3.500 euro (das ist kein Schreibfehler!).

Die Registrierung bei Tasso steht jedem zusätzlich frei und ist kostenlos. Wenn der Hund vom Verein bereits dort gemeldet wurde, einfach auf deine Daten ummelden. Funktioniert absolut problemlos.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: TarraLunaLeaAlice in 28.06.2010 - 09:02
So nun bin auch ich verwirrt;-)
Heisst das Tasso nützt mir nicht viel ? ich muss alle bei Animaldata nochmals anmelden? ( würd ich glatt machen wenn das so ist ).
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: louiserl in 28.06.2010 - 10:09
Registrierung bei Animaldata ist keine Pflicht.
Nur schauen die TÄ und Tierschutzhäuser und Sonstige bei Tasso einfach nicht nach, weil das keine österreichische Datenbank ist.
Deshalb ist es sinnvoll, falls du deinen Hund vermisst ihn dort zu registrieren.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: louiserl in 28.06.2010 - 10:21
Habe ich vergessen.
Es soll in Zukunft eine österreichweite Datenbank geben, die es aber noch nicht gibt. Die sozusagen vom Staat zur Verfügung gestellt wird. Animaldata ist eine private Datenbank, deshalb muss man da was zahlen. Es gibt außer Tasso noch eine , da fällt mir der Name allerdings nicht ein.
Das ist mein jetziger Wissensstand.
Bei uns auf der Gemeinde interessiert der Chip wirklich niemanden.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Momo in 28.06.2010 - 10:32
louiserl: lies bitte meinen beitrag nochmals genau durch. die meldung beim ministerium ist seit 1.1.2010 PFLICHT!!! gleichzeitig bei einer anerkannten datenbank, in diesem fall animaldata. bei nicht-registrierung (chip) und nicht-meldung (ministerium) droht eine saftige verwaltungsstrafe (bis zu euro 3.500). TASSO wird NICHT anerkannt, obwohl ich persönlich TASSO als zusatz sehr sinnvoll finde, weil am bekanntesten. momo ist sowohl bei animaldata als auch - damals schon vom verein aus - bei TASSO registriert.

es gibt noch die möglichkeit einer 2., anerkannten, datenbank... petcard. animaldata ist aber grösser und daher auch bekannter.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Dany in 28.06.2010 - 11:05
Wir haben Balou über den TA gleich registrieren lassen bei Animaldata, kostete 15 €, dafür hat alles seine Ordnung :).
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: louiserl in 28.06.2010 - 11:53
@momo
ich glaub dir das schon.

Da heisst ja aber auch, dass alle Pflegehunde die derzeit  in Österreich sind illegal registriert sind. Oder gilt das nicht?

Auch das Ministerium kocht nur mit Wasser. Keine Panik.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: louiserl in 28.06.2010 - 13:07
Hier der Gesetzestext.




Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

 

§ 24a. (1) Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend stellt zum Zwecke der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde auf ihren Halter für die Registrierung und Verwaltung der in Abs. 2 angeführten Daten im Sinne einer überregionalen Zusammenarbeit eine länderübergreifende Datenbank zur Verfügung. Er kann zu diesem Zweck bestehende elektronische Register heranziehen. Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend ist für diese Datenbank Auftraggeber gemäß § 4 Z 4 DSG 2000.

(2) Zum Zwecke der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde auf ihren Halter sind folgende Daten (Stammdaten) gemäß Abs. 4 und 6 zu melden und zu erfassen:
                              

1.
   

personenbezogene Daten des Halters, ist dieser nicht mit dem Eigentümer des Tieres ident, ebenso die des Eigentümers:

a)
   

Name,

b)
   

Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises,

c)
   

Zustelladresse,

d)
   

Kontaktdaten,

e)
   

Geburtsdatum;

f)
   

Datum der Aufnahme der Haltung

g)
   

Datum der Abgabe und neuer Halter (Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises) oder des Todes des Tieres.

2.
   

tierbezogene Daten:

a)
   

Rasse,

b)
   

Geschlecht,

c)
   

Geburtsdatum (zumindest Jahr),

d)
   

Kennzeichnungsnummer (Microchipnummer),

e)
   

im Falle eines Hundes, an dessen Körperteilen aus veterinärmedizinischem Grund Eingriffe unternommen wurden, Angabe des genauen Grundes und des Tierarztes, der den Eingriff vorgenommen hat bzw. Angabe sonstiger Gründe (zB Beschlagnahme),

f)
   

Geburtsland,

g)
   

fakultativ: Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises,

h)
   

fakultativ: Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes, falls vorhanden.

(3) Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde, sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu kennzeichnen. Hunde, die in das Bundesgebiet eingebracht werden, müssen entsprechend den veterinärrechtlichen Bestimmungen gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung gemäß dem ersten Satz kann unterbleiben, wenn der Hund bereits durch einen funktionsfähigen Microchip gekennzeichnet wurde.

(4) Jeder Halter von Hunden gemäß Abs. 3 ist verpflichtet sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe unter Angabe der Daten gemäß Abs. 2 Z 1 und Z 2 lit. a bis e zu melden. Weiters können die Daten gemäß Abs. 2 Z 2 lit. f und g gemeldet werden. Die Eingabe der Meldung erfolgt über ein elektronisches Portal:
                              

1.
   

vom Halter selbst oder

2.
   

nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde durch diese oder

3.
   

im Auftrag des Halters durch den freiberuflich tätigen Tierarzt, der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt oder durch eine sonstige Meldestelle.

(5) Jedem Stammdatensatz ist eine Registrierungsnummer zuzuordnen. Diese ist dem Eingebenden von der Datenbank mitzuteilen und gilt als Bestätigung für die erfolgreich durchgeführte Meldung. Im Falle, dass die Eingabe von der Behörde oder im Auftrag des Tierhalters durch einen freiberuflichen Tierarzt oder einer sonstigen Meldestelle vorgenommen wird, ist die Registrierungsnummer von diesen dem Halter mitzuteilen.

(6) Jede Änderung ist vom Halter oder Eigentümer in der in Abs. 4 Z 1 bis 3 vorgesehenen Weise zu melden und in die Datenbank einzugeben. Im Falle der Meldung und Eingabe eines Halter- oder Eigentümerwechsels ist von der Datenbank eine neue Registrierungsnummer zu vergeben. Wird der Tod eines Tieres nicht vorschriftsgemäß gemeldet, erfolgt 20 Jahre nach dem Geburtsjahr des Hundes die automatische Löschung des gesamten Stammdatensatzes aus dem Register.

(7) Jeder Halter und Eigentümer ist berechtigt, die von ihm eingegebenen Daten abzurufen und in Fällen des Abs. 6 zu ändern. Die Behörde gemäß § 33 Abs. 1 TSchG oder die Veterinärbehörde sowie die in Abs. 4 Z 3 genannten Personen oder Stellen sind berechtigt, soweit es zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen dieses Bundesgesetzes oder sonstiger veterinärrechtlicher Bestimmungen notwendig ist, in das Register kostenfrei einzusehen und Eintragungen vorzunehmen. Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend ist ermächtigt, Organen von Gebietskörperschaften auf deren Verlangen kostenfreie Abfragen in der Tierschutzdatenbank in der Weise zu eröffnen, dass sie, soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist, die Datensätze ermitteln können.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Momo in 28.06.2010 - 16:48
ZitatOriginal von louiserl
Da heisst ja aber auch, dass alle Pflegehunde die derzeit  in Österreich sind illegal registriert sind. Oder gilt das nicht?

ich weiss nicht, ob es eine sonderregelung bezüglich pflegehunde gibt. das wissen die vereinsleute von hier sicher besser.


ZitatOriginal von louiserl
Auch das Ministerium kocht nur mit Wasser. Keine Panik.

Im Normalfall werden sie es auch nicht ahnden, zumindest jetzt noch nicht, da sie mit der flut an anmeldungen alle hände voll zu tun haben. wenn aber ein unfall mit einem nicht-ministeriums-gemeldeten hund (das klingt ja wie bei harry potter  :D) passiert, sprich: einer auffällig wird, dann kommt die verwaltungsstrafe ins spiel. und passieren kann ja leider immer was. daher: lieber die paar euro zahlen und alles hat seine richtigkeit, als hinterher durch die finger zu schauen  ;)
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: seepferdchen1 in 28.06.2010 - 18:14
Mit dem nicht ahnden , wäre ich vorsichtig, der Staat braucht Geld und wer ist am besten zum abzocken, Tierbesitzer und Autofahrer.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: seepferdchen1 in 28.06.2010 - 18:18
Lt. Stadlauer Tierklinik gibt es keinen Tan,  der  Tierarzt muss den Hund umregistrieren, dafür gibts ein Formular, kostet 19 Euro.

Meine Tierärztin wollte nämlich nochmal chippen. Ich würde sagen manche Tierärzte kennen  sich nicht aus oder wollen abzocken.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: kleiner Kläffer in 28.06.2010 - 20:04
ZitatOriginal von seepferdchen1
Falsch, du bekommst keinen Tan. Der Tierarzt macht die Umregistrierung.
Kostet 19 Euro. Tasso wird in Österreich nicht anerkannt.

Nanu, bin ich eine Ausnahme? Ich habe eine TAN vom Tierarzt bekommen und selbst online bei animaldata registriert, weil die Tasso-Datenbank hier angeblich nicht abgerufen wird.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: prince in 28.06.2010 - 20:09
hat dieser TAN etwas gekostet, den dir dein TA gegeben hat ??
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: kleiner Kläffer in 28.06.2010 - 20:09
ZitatOriginal von kleiner Kläffer
ZitatOriginal von seepferdchen1
Falsch, du bekommst keinen Tan. Der Tierarzt macht die Umregistrierung.
Kostet 19 Euro. Tasso wird in Österreich nicht anerkannt.

Nanu, bin ich eine Ausnahme? Ich habe eine TAN vom Tierarzt bekommen und selbst online bei animaldata registriert, weil die Tasso-Datenbank hier angeblich nicht abgerufen wird.

Kostenpunkt 15 EUR
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Momo in 28.06.2010 - 20:24
soweit ich weiss, hat nicht jeder TA diese tan´s liegen. daher werden auch nur manche einen weitergeben können.

@nicht-ahnden: sie werden es sicher, aber das wird noch dauern. im moment kann es bis zu einem halben jahr dauern, dass der beim ministerium gemeldete hund die karte (oder was auch immer man von dort bekommt) zugeschickt bekommt. sie kommen mit dem daten-eingeben nicht nach. sind sie damit aber fertig... dann kann ich mir gut vorstellen, dass die datenbanken und gemeindedaten eifrig miteinander verglichen werden, um so zu bussgeldern zu kommen. und 3.500 euro sind ja keine kleinigkeit für jeden nicht-gemeldeten hund.
es ist echt zum kotzen, was auf dem rücken von tierliebhabern ausgetragen wird  :evil:
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: seepferdchen1 in 28.06.2010 - 23:20
es ist einfach nur komisch, dass die tierklinik stadlau sagt, sie dürfen nichts weitergeben,es gibt nur dieses  formular,das vom arzt ,zu animaledate geschickt wird. ich habe 19 euro bezahlt und dieser preis stand auch in der wuff-zeitschrift.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Annika in 29.06.2010 - 11:55
Also Vanilli ist jetzt auch noch zusätzlich bei animaldata registriert- hat 15 Euro gekostet und der Tierarzt hat alles erledigt.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: sina00 in 06.07.2010 - 12:31
ich hab meine 3 bei tasso und bei animaldata, doppelt hält besser g
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Serpentswife in 06.07.2010 - 15:47
ui  dann werd ich Amber auch noch bei animaldata registrieren lassen. Damit das auch alles ordentlich abgeht
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Skydive in 17.08.2010 - 20:34
Also ich hab jetzt die Diskussion etwas verfolgt rein interessenhalber...
Also wenn der TA den Hund bei animaldata anmeldet ist er automatisch beim ministerium angemeldet oder macht der TA das einfach dazu oder muss das verlangt werden?
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Erwin in 17.08.2010 - 22:49
ZitatOriginal von Skydive
Also ich hab jetzt die Diskussion etwas verfolgt rein interessenhalber...
Also wenn der TA den Hund bei animaldata anmeldet ist er automatisch beim ministerium angemeldet oder macht der TA das einfach dazu oder muss das verlangt werden?

Geht eigentlich in einem "Aufwaschen". Der Tierarzt sollte beim Registrieren auch darüber informieren, dass er das miterledigt.
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Shanna in 18.08.2010 - 13:28
Mit uns ist letzte Woche ein Schäfermischling nach Hause gegangen und nachdem er mit Shanna im Garten rumgedüst ist (sie hat ihn anstandslos reingelassen - wunderte mich sehr ) haben wir beim Tierarzt  nachschauen lassen und laut  Chip heißt er Buddy. Eine Telefonnummer steht dabei aber weder Name noch Addresse der Besitzer. Nachdem niemand ans Telefon ging und uns Daniela vom Tierarzt dann sagte das sie den Hund dem Namen nach kenne und wüßte wo er hingehört bin ich dort hingefahren um Buddy zu Hause abzu liefern. Werden der Hundebesitzer und die Addresse aus Datenschutzgründen nicht angegeben ?
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Dana in 18.08.2010 - 15:41
Wie erfolgt die Meldung?
Der Halter/die Halterin meldet die Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Die Meldung kann im Auftrag des Halters/der Halterin durch den freiberuflich tätigen Tierarzt oder die Tierärztin (welche/welcher Kennzeichnung oder Impfung vornimmt) oder durch eine sonstige Meldestelle erfolgen.
Mit Juli 2010 können HalterInnen die Daten auch direkt in die Heimtierdatenbank für Hunde eingeben.

http://www.bmg.gv.at/cms/site/news_detail.html?channel=CH0518&doc=CMS1262170854370

Muss ich selber auch noch erledigen!
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Dodo13 in 26.11.2010 - 20:56
Uffz..

Ich steh grad am Schlauch....

Die Registrierung beim Ministerium, is des das selbe, wie wenn ich für Hundesteuer anmeld?
Oder is das wieder was anderes??

Reicht es also einfach bei der MA6 (wohn in Wien) anzurufen und alles anzugeben?
Oder macht das nur der Tierarzt über AnimalData? (hab meine nur bei Tasso)
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Momo in 27.11.2010 - 10:25
meldung beim ministerium und anmeldung beim magistrat(?) wegen hundesteuer sind 2 verschiedene dinge!
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: idefix in 27.11.2010 - 11:02
mein tierarzt hat mir beim ministerium nachgefragt,
ob die hunde ordnungsgemäß registriert sind :tongue:

ich glaube nicht, daß das automtisch erledigt wird,
wär ja sonst zu einfach.... ;)
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Mimi in 27.11.2010 - 13:17
Die Registrierung auf //www.animaldata.com wird von den Tierärzten gemacht.
Bitte Impfpass mit eingetragener Chipnummer mitnehmen, sowie eigenen Ausweis.

LG
Felicitas mit Mimi
Titel: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: kleiner Kläffer in 01.12.2010 - 17:54
Unterhalb der Chip-Registrierung gibt es auf dem online-Formular von animaldata ein Kästchen zum Anklicken, dieses ist für die amtliche Registrierung. Es gehen beim Anklicken nochmals Felder auf, in welche man Namen, Ausweisnummer etc. eingibt, und dann ist endlich alles erledigt. Durch Eingabe der Chip-Nummer auf animaldata kann man selbst kontrollieren, ob die amtliche Registrierung erfolgt ist.
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: bluedog in 02.05.2013 - 15:02
eine frage aus aktuellem anlass. infos dazu finde ich nirgends.
ich habe heute gehört, dass im burgenland gerade von den gemeinden ein brief ausgesandt wird bzgl. der verpflichtenden amtlichen registrierung des hundes bei der heimtierdatenbank des bundes (nicht anaimaldata !).
mit der androhung von geldstrafe bis € 3700.- (!!!)
ich hab ihn noch nicht bekommen, freunde von mir schon, also frag ich schon mal.
selbst kann man bei dieser datenbank aber nur registrieren, wenn man eine bürgerkarte hat. (wer hat sowas schon ?      :rolleyes: )
macht das der tierarzt für einen ?
was verlangt der dafür ?
ist die registrierung selbst hier kostenlos oder kostet die auch was ??
kann man das selbst irgendwie machen ?? wie ? wo ?

wenn man bei animaldata registriert (falls das überhaupt geht, habs noch nicht ausprobiert ?    :rolleyes: ), muss man 16.- euro bezahlen. wie bezahlt man die überhaupt ??
und ist animaldata mit der haustierdatenbank des bundes verknüpft und gibt die registrierung automatisch an diese weiter ? weiss das jemand ?

und was ist nun mit pflegehunden !?
die werden von dieser verordnung wohl nicht ausgenommen sein, denn sie befinden sich ja auch in österreich ???
hat der verein da infos dazu ???
wenn man mehrere hat, oder immer wieder welche, wird das auch ziemlich teuer, wer registriert dann die hunde und wer zahlt das ??
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Terryann in 02.05.2013 - 20:55
Chico hat heute sein U-Boot-Dasein beendet - ich hab ihn bei Animaldata registrieren lassen (beim TA (Wien), Kosten 18,-,
also grds. kostet es beim TA dasselbe wie bei Selbstregistrierung, vlt. verschieden in den Bundesländern)

(Bei Terry und Anny hab ich's selbst gemacht, Kosten detto (online bezahlt) - das ging aber gar nicht mehr ..)

Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: bluedog in 02.05.2013 - 20:57
ja, danke, ich hoffe aber noch auf antwort auf meine anderen fragen.....
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Linda F in 02.05.2013 - 22:05
@bluedog

Also die Registrierung in der amtlichen Heimtierdatenbank ist seit glaube ich letztem Jahr verpflichtend. Den Brief mit der Strafandrohung bekam ich schon letztes Jahr. Bei animaldata kannst du wenn du deine Chip Nummer überprüfst feststellen ob dein Hund bei der AHDB registriert ist oder nicht. Mein Sam war nicht eingetragen, Anuschka schon. Das hängt damit zusammen, dass Animaldata erst seit glaube ich 2010 mit der AHDB verknüpft ist und Sam 2008 registriert wurde. Ich versuchte es ebenfalls laut Anleitung übers Internet, hat aber nicht funktioniert. Eh kloa! Bürgerkarte ist angeblich die e-card, aber wer hat ein Chiplese -Gerät daheim? Ich ging aufs Gemeindeamt und nach einiger Zeit herumprobieren, denn sie waren auch noch nie mit dem Problem konfrontiert :beee: war mein Sam eingetragen. Gekostet hat mir das Ganze nix aber ich hab einen guten Draht zum Amt :laugh:
Tierärzte verlangen im Schnitt 16€ für die Registrierung bei animaldata. Wenn sie den Hund jetzt registrieren ist er automatisch auch in der AHDB, denn inzwischen sind sie ja verknüpft :67: wenn deine Hunde allerdings schon seit vor 2010 bei animaldata reg. sind wird's schwierig. Am Besten aufs Gemeindeamt gehen. Bei mir waren sie wirklich sehr bemüht.
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Terryann in 02.05.2013 - 22:25
Ich hab es so verstanden, dass für Pflegehunde der Verein für die Registrierung zuständig ist, als Eigentümer, und, solange der Hund auf einer PS ist, auch als mittelbarer Eigenbesitzer,
und dass der Verein von der Abgabe befreit ist.
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: bluedog in 02.05.2013 - 23:08
@terryann, nicht böse sein, ich möchte nicht wissen, was du vermutest, sondern wüsste gerne bescheid, wie die regelung für pflegehunde genau ist. auch gesetzlich ?


@lindaf - danke für die info, aber eigentlichist die gemeinde für die registrierung ja nicht zuständig, oder ??
meine hunde sind alle bei tasso registriert, wenn ich die jetzt alle umregistrieren muss, kostet mich das ne stange geld. und ich wüsste eben gern, wie das mit den pflegis aussieht.
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Martina in 03.05.2013 - 00:45
Also wir in OÖ haben auch diese Heimtierdatenbank bekommen, aber schon vor längerer Zeit. Ich habe beim Magistrat Linz (für mich zuständig) angerufen und meine Hunde registieren lassen. Kosten 0, registieren ging - wie gesagt - auch telefonisch.
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Martina68 in 03.05.2013 - 01:39
Wie schon einmal zu lesen war, wird eine Registrierung bei Tasso (Tiernotruf.org) in Österreich leider nicht anerkannt. Hunde, die bei Tasso registriert sind, werden NICHT in die amtliche Heimtierdatenbank übernommen. Es ist seit 1.1.2010 in Österreich Pflicht, den Hund zu chippen und in der amtlichen Heimtierdatenbank eintragen zu lassen. Jedes Zuwiderhandeln kann eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu € 3.700,-- nach sich ziehen. Wenn laut ATN die Pflegehunde bei Tasso zu registrieren sind, mache ich das natürlich weiterhin. Beim Auffinden eines gechippten, registrierten Hundes findet man die Info, bei welcher Datenbank das Tier mittels Chipnummer  registriert wurde, durch Eingabe der Chipnummer im Internet bei petmaxx.com, wobei dort die zuletzt erfolgte  Registrierung bei einer Datenbank an erster Stelle steht. Meine vermittelten Pflegehunde wurden von ihren Besitzern mehr oder weniger rasch meist bei Animaldata oder petcard oder in einem Fall bei ifta ltd. (für Österreich: Sitz in Bregenz) registriert, die alle mit der amtlichen Heimtierdatenbank verknüpft sind. Auf die Registrierungspflicht und wie es funktioniert, weise ich jeden neuen Hundebesitzer, der von mir einen Pflegi übernimmt, hin.  Einige Wochen nach der Hundeübernahme überprüfte ich das, indem ich im Internet bei der amtlichen Heimtierdatenbank die Chipnummern meiner Ex-Pflegis eingegeben hatte. Registrierungen bei einem der drei werden daher sicher automatisch in die amtliche Datenbank übernommen. 

Komplizierter als früher finde ich bei erfolgter Vermittlung eines Pflegis die Meldung an Tasso wegen der Wohnadressenänderung des Hundes. Auch bleiben die Hunde nach erfolgter Ausreise aus Nitra oder LC weiterhin bei der slowakischen Datenbank SRZ registriert, (fiel mir bei probeweisen Eingabe der Chipnummer bei petmaxx auf), was ich auch nicht verstehe.

Bei meiner TÄ, die auch ein Vertragstierärztin von ATN ist, kostet die erstmalige Registrierung bei Animaldata € 15,--. Bei Animaldata sind leider auch  Änderungsmeldungen, z.B. Kastration oder eine Adressenänderung des Hundebesitzers, kostenpflichtig. Bei Petcard kostet die erstmalige Registrierung, die vor etlichen Jahren noch gratis war, derzeit € 17,--. Bei Petcard kann man selbst via Internet registrieren und spätere, eventuelle Änderungsmeldungen sind kostenlos. Wie es bei ifta ltd. (haben auch eine HP) aussieht, weiß ich nicht.
Vor kurzem ging durch die Medien, dass die Eintragungspflicht bei der amtlichen Heimtierdatenbank ein Flop wäre, weil viele Hund zwar gechippt aber auf die Besitzeradresse nicht registriert sind. Kontrollen gab es bisher keine. Da nützt der beste Chip nichts. Etliche Hundebesitzer kennen sich damit nicht aus, glauben wenn Hund gechippt ist, ist alles Ordnung oder verwechseln nach wie vor die Meldung bei der Gemeinde, was nur mit der Hundeabgabe/Hundesteuer zu tun hat, mit der amtlichen Registrierung auf die Adresse des Besitzers. Mediales Interesse würde erklären, warum plötzlich von den Kommunen Briefe an die Hundebesitzer zur Chippflicht verschickt werden. Es gibt im Internet einige Links zu dem Thema.
   
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Terryann in 03.05.2013 - 11:02
Zitat von: bluedog in 02.05.2013 - 23:08
@terryann, nicht böse sein, ich möchte nicht wissen, was du vermutest, sondern wüsste gerne bescheid, wie die regelung für pflegehunde genau ist. auch gesetzlich ?
....

... ich auch ...
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: bluedog in 03.05.2013 - 12:25
danke für die ausführliche info, martina.

also, mein bekannter war heute bei seiner TÄ.
die  sagte, sie hat von dem ganzen regulierungswahn die nase voll, es kennt sich keiner mehr aus.          8o
und sie sagte, dass aimaldata die daten NICHT automatisch an die heimtierdatenbank überträgt !?          :confused:
und er hat für die registrierung bei animaldata 20 euro bezahlt !

es wäre ja schön, wenn das wirklich nur mit einem anruf bei der BH und ksotenlos geht, da bin ich ja mal gespannt.       :105:

jetzt hab ich neue fragen dazu - wenn ich die hunde bei der heimtierdatenbank und bei tasso registriert habe, muss das ja reichen, oder ?
dann muss ich ja nicht bei animaldata dafür löhnen ??
denn sie da zu registrieren ist ja nicht pflicht, oder ??     :39:

und nochmal - was ist mit pflegehunden ????
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Terryann in 03.05.2013 - 13:03
Ja, die Frage schwebt noch ....

Ist  der Verein ATN, für seine Hunde, die sich auf PS befinden, von der Hundeabgabe befreit?
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Terrorterrier in 03.05.2013 - 13:31
Nein!
Hatte damals eine Kontrolle bei mir und habe sogar mit dem Magistrat
2010 lange darüber gesprochen. Pflegehunde sind von der Abgabe nicht
befreit.  :5:
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: bluedog in 03.05.2013 - 13:40
von welcher abgabe bitte !!!???

was ist die "hundeabgabe" ???
bitte sagt klar dazu wovon ihr redet !
man kennt sich eh so schon kaum aus....          :26:

meine frage war, ob man pflegehunde bei dieser heimtierdatenbank registrieren muss ?
und ob das tatsächlich kostenlos ist !?

und ob eine registrierung bei animaldata oder einer anderen österr. heimtierdatenbank verpflichtend ist oder freiwillig ?

kennt jemand den gesetzestext, der dieser registrierungspflicht zugrunde liegt ?
denn darin müsste ja definiert sein, welche hunde zu registrieren sind. wenn alle ö. hunde gemeint  sind, beträfe das auch pflegehunde.... ?
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Terrorterrier in 03.05.2013 - 13:42
Hundesteuer.
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: bluedog in 03.05.2013 - 13:44
aha....
das ist aber ein völlig anderes paar schuhe, weil meine frage war nach der registrierungspflicht und den kosten bei der heimtierdatenbak....
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Terrorterrier in 03.05.2013 - 13:46
Ich habe Terryanns Frage beantwortet. Deine kann ich nicht beantworten. Sorry.
Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Terryann in 03.05.2013 - 14:44
Info Bundesministerium für Gesundheit:

Die Heimtierdatenbank - Registrierungsmöglichkeiten (der Chipnummer)

Grundsätzlich existieren vier Möglichkeiten, um einen Hund in der Heimtierdatenbank zu melden:

1.    Die Halterin/Der Halter selbst führt die Meldung online durch: dazu benötigt man eine aktivierte Bürgerkarte (per E-Card oder Handy) und eine gültige E-Mail-Adresse. Bei Verwendung der E-Card wird ein Kartenlesegerät benötigt. Der Einstieg erfolgtüber http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at. Diese Meldung ist kostenlos und Sie haben die Möglichkeit, jegliche Änderungen Ihrer Daten selbst vorzunehmen.
2.    Die Tierärztin/Der Tierarzt, die/der die Kennzeichnung vorgenommen hat [oder ein anderer!], kann im Auftrag der Halterin/des Halters auch die Meldung vornehmen. Dies erfolgt über eine der privaten Datenbanken. Diese Variante ist kostenpflichtig.
3.    Die Halterin/Der Halter kann die Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde melden, die dann die Registrierung vornimmt. Die Bezirksverwaltungsbehörden können dafür Gebühren einheben. Es kann sich auch lohnen, bei ihrer Gemeinde nachzufragen, denn viele Gemeinden haben ebenfalls einen Zugang zur Heimtierdatenbank erhalten.
4.   Des Weiteren kann die Meldung über sonstige Meldestellen erfolgen – dies kann unter Umständen auch ein Tierheim sein, welches seine Hunde bei der Aufnahme und Abgabe selbst meldet oder eine andere private Datenbank, die auch eine § 24a Meldung gemäß Tierschutzgesetz durchführt.

Bei einer Registrierung oder einem Besitzwechsel erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese Registrierungsnummer ist die Bestätigung für eine erfolgreiche Meldung. Bestehen Sie auf die Bekanntgabe der Registrierungsnummer bei der gewählten Meldestelle!
________________________

Das finanziell gewichtigere Problem betrifft aber doch die Hundesteuer .....

http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=befreiung%20hundesteuer%20%C3%B6sterreich&source=web&cd=4&cad=rja&ved=0CEEQFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.help.gv.at%2FContent.Node%2F74%2FSeite.743000.html&ei=zraDUdW6JcLaOfHxgbAF&usg=AFQjCNEVo9rZ3erHPallNl_6vD7YQqCAdw

Zitat von: Terrorterrier in 03.05.2013 - 13:31
Nein!
Hatte damals eine Kontrolle bei mir und habe sogar mit dem Magistrat
2010 lange darüber gesprochen. Pflegehunde sind von der Abgabe nicht
befreit.  :5:

Titel: Re: amtliche Registrierung Chip?
Beitrag von: Milano in 03.05.2013 - 16:58
Laut dieser Seite sind Pflegehunde eines Tierschutzvereins befreit von der Hundesteuer, solange sie auf einer Pflegestelle sind.

http://www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/ahs-info/hundesonderregelung.html

Ausnahmen von der Abgabepflicht
•Der Bund und die Gemeinde Wien für Hunde, die zum Zwecke der öffentlichen Verwaltung gehalten werden
•Personen, denen die Befreiung von der Abgabe auf Grund von Staatsverträgen oder nach den allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts zusteht
Tierschutzvereine für Hunde, die zum Zwecke der Ausübung ihres statutarischen Zwecks übernommen wurden
•Gewerbeberechtigte Tierhändlerinnen und -händler für Hunde, die für den Verkauf oder für Zuchtzwecke gehalten werden

Weiß aber nicht ob das nur in Wien so ist.