Keine Vermittlung nach Wien

Begonnen von Birdy, 16.12.2018 - 13:45

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Birdy

Hallihallo!
Wollte von euch wissen wie ihr dazu steht: Mittlerweile gibt es Tierschutzvereine-bzw. Orgas die aufgrund des neuen Gesetzes Sima´s keine Hunde mehr nach Wien vermitteln. Findest ihr das ok? Es gibt auch schon andere Vereine die daran denken da nachzuziehen.  Also ich fühle mich da persönlich diskriminiert. Nur weil ich in Wien wohne kann ich dem Hund keinen guten Platz bieten? Geht meiner Meinung nach zu weit. Wie seht ihr das?

Branca

ich kann durchaus nachvollziehen wenneinverein keine Listenhunde mehr nach Wien vermittelt wo sie einfach nicht mehr artgerecht gehalten werden können laut der gesetzlichen Auflagen .Normale Hunde jedoch sollten eigentlich problemlos vermittelt werden können ,die betrifft das Gesetz ja nur am Rande .
Alles Wissen,die Gesamtheit aller Fragen und Antworten steckt im Hund.            (Franz Kafka)

Anna

Auch wir prüfen sehr kritisch ob wir einen sog. "Listenhund" nach Wien vermitteln. Ist sicher nicht lustig für einen Listi oder Listimischling permanent mit Beisskorb und Leine zu laufen und sich nur in Hundezonen frei und ohne Beisskorb bewegen zu können ! Daher definitiv nur an Menschen die sich dessen bewusst sind und auch bereit und verantwortungsbewusst genug sind den Hundeführschein zu machen damit der Hund zumindest ohne Beisskorb gehen darf.

Hunde die nicht auf der Liste meiner "Freundin" Sima stehen :whistle: werden natürlich nach wie vor auch in Wien vermittelt.

E.T.

Bei uns in NÖ gilt schon lange eine Beißkorb-, und Leinenpflicht für Listenhunde, da hat Wien nur nachgezogen??!! Abgesehen davon, beträgt die Hundesteuer in unserem Ort für den ersten Hund € 25,-, für einen Listenhund € 100,-, warum hat mir noch niemand erklären können.
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.

Ilse

#4
Bei uns in Langenzersdorf hat viele, viele Jahre der erste Hund sehr wenig gekostet, da er als Wachhund eingestuft wurde. :alas:  Jeder weitere Hund hat mehr gekostet.
Seit einigen Jahren wurden aber alle Hunde gleichgestellt und man bezahlt für jeden Hund gleich.
Beißkorb- und Leinenpflicht für alle Hunde gibt es bei uns bei Menschenansammlungen!

Nur die Frage, wie ich meinem Mops einen Beißkorb umgeben soll, ist nicht geklärt! :be happy:
Ilse und die 3 Pinscherln, unvergessen meine kleine Carlina, Melly die Robuste, mein Energiebündel Lizzy, Kitty,  Minnie, Bambi, Charly, Candy, Amy, mein letztes Möpschen Zofie, meine Französin Lori und jetzt meine süße, nicht überhörbare Bibi

Birdy

Bei  "Listis" kann ich das sehr gut verstehen. Aber generelles AUS für Vermittlungen nach Wien find ich schon sehr überzogen.  >:( >:( >:(

chess

Zitat von: Anna in 16.12.2018 - 23:18
Daher definitiv nur an Menschen die sich dessen bewusst sind und auch bereit und verantwortungsbewusst genug sind den Hundeführschein zu machen damit der Hund zumindest ohne Beisskorb gehen darf.


sie dürfen auch mit führschein ab 1.1.2019 nicht mehr ohne maulkorb gehen, auch welpen nicht.
und die angedachte befreiung mit besonders strengen auflagen vor einer komission macht es nicht besser und ist für hunde die den schein ab 2019 machen, nicht möglich, nur für den altbestand der den schein hat und älter als 3 jahre ist.

bitte sagt daß auch den pflegestellen von listenhunden in wien, der hund wird wirklich eingezogen wenn er ohne MK erwischt wird und kommt ins tierquartier!

ist cosmea/paula schon raus aus wien?

julia1405

Zitat von: chess in 28.12.2018 - 18:37
Zitat von: Anna in 16.12.2018 - 23:18
Daher definitiv nur an Menschen die sich dessen bewusst sind und auch bereit und verantwortungsbewusst genug sind den Hundeführschein zu machen damit der Hund zumindest ohne Beisskorb gehen darf.

ist cosmea/paula schon raus aus wien?

Cosmea ist außerhalb Wiens vermittelt worden.
Matilda & Balisto
Geliebt und unvergessen:
Herzenshund Fay & Seelenkatze Daisy & Mischa

Wir werden in Ewigkeit nicht mehr gut machen können, was wir den Tieren angetan haben (Mark Twain)

Anna und Dom

Ich wohnte bis vor kurzen noch in wien und ja es wird immer schlimmer dort aber mehr wegen die leute, ich selbst mit großen hund (kein listenhund aber optisch fast), ich glaub von mir behaupten zu können ein verantwortungsvoller hundebesitzer zu sein und ich eckte oft mit leuten an oder besser gesagt sie mit mir, bei meiner alten großen (listen hund, RIP Kira) war dies noch nicht so, aber mittlerweile würde ich echt schauen wen ich in wien einen solch hund überlassen würde... klar doktoren familie oder so sicher kein problem, leider ist die gesellschafft so das es so geworden ist. es gehört viel verantwortung dazu und die wollen viele nicht tragen. Ich finde es kommt auf das andere ende der leine an ob Wien ja oder nein. ganz auf die umstände.
Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen.
(Ernst R. Hauschka)

Branca

Nein kommt es nicht .Denn JEDER der in Wien einen Listenhunnd hat muss den mit MAULKORB und LEINE führen ,immer ,überall .Das ist kein artgerechtes Hundeleben .
Alles Wissen,die Gesamtheit aller Fragen und Antworten steckt im Hund.            (Franz Kafka)

E.T.

Ich schreibe es nochmals: Auch bei uns in NÖ müssen Listenhunde mit Beißkorb und Leine geführt werden-, es wird halt nicht so streng überwacht.
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.

Birdy

Also wenn ich mir das Gesetz für Niederösterreich durchlese dann sehe ich nur eine Pflicht für Maulkorb-und Leine an bestimmten Orten. Also wenn ich außerhalb des Ortsgebietes bin dann verstehe ich das so das auch ein Listi ohne Maulkorb an der Leine laufen darf.

§ 8

Führen von Hunden

(1) Der Halter oder die Halterin eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

(2) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

(3) An den in Abs. 2 genannten Orten müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

(4) Hunde gemäß § 2 und § 3 sind an den in Abs. 2 genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine zu führen.

(5) Während der Ausbildung, des Trainings oder der bestimmungsgemäßen Verwendung sind Dienst-, Jagd-, Hirten-, Hüte-, Herdenschutz-, Wach-, Rettungs-, Behindertenbegleit- und Therapiehunde von der Maulkorb- oder Leinenpflicht ausgenommen.

Nachzulesen auf https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000995

Artischocke

Wie ist das in NÖ eigentlich auf Feldwegen ausserhalb des Ortes?
Leider gibt es bei uns jemanden der seinen Wuffi (Rotti-Mix) frei laufen lässt ohne Maulkorb, der Hund rennt über die Felder und der Besitzer ist irgendwo und hat den Hund nicht im BLick. Ich bete immer, dass dieses Chaosgespann mir nicht unverhofft begegnet, bis jetzt konnte ich noch immer rechtzeitig ausweichen, andere Hundebesitzer hatten aber schon problematische Situationen. Im Ort selber geht die Person alibimässig mit Leine.
Liebe Grüsse Tanja,  ATN Wuffis Pukie, Spotty und MiniMe. Für immer in unseren Gedanken: Bobby und Jackie

Renate22

Bis jetzt gibt es in NÖ KEINE Leinenpflicht in unverbautem Gebiet, außer die Gemeinde hat es so beschlossen, weil es in der Nähe einen Spielplatz o. ä. gibt.
Der Hund muß allerdings in Rufnähe sein und nicht wildern.
Ich hab mir das mal extra angeschaut, nachdem ich mit dem Hiesigen Jäger eine heiße Diskussion hatte .....

Karo

Abrufbare Hunde sind mEn aus der Mode, das ist im Alltag die Zumutung schlechthin - für Nicht-Hundebesitzer wie für Hundebesitzer.

Wald muss man sich gesondert ansehen, Forstwege z.B. bzw. Hinweise durch den Waldeigentümer. (Besondere Vorsicht zur Setzzeit ist auch nicht allen Hundebesitzern eine Selbstverständlichkeit.)

chess

Zitat von: Artischocke in 24.01.2019 - 19:14
Wie ist das in NÖ eigentlich auf Feldwegen ausserhalb des Ortes?
Leider gibt es bei uns jemanden der seinen Wuffi (Rotti-Mix) frei laufen lässt ohne Maulkorb, der Hund rennt über die Felder und der Besitzer ist irgendwo und hat den Hund nicht im BLick. Ich bete immer, dass dieses Chaosgespann mir nicht unverhofft begegnet, bis jetzt konnte ich noch immer rechtzeitig ausweichen, andere Hundebesitzer hatten aber schon problematische Situationen. Im Ort selber geht die Person alibimässig mit Leine.

die leinenpflicht gilt nur im verbauten gebiet, für listenhunde leine und MK. außerhalb in wald, feld, wiese gilt keine leinen oder MK pflicht, der hund muss aber unter kontrolle, sprich abrufbar sein und nicht im unterholz oder sonstwo außer sicht.

ich seh da schon einen gewaltigen unterschied zu wien, weil permanente MK pflicht für listenhunde im gesamten stadtgebiet ist außer in hundezonen, und dort würde ich mit einem listenhund (egal ob verträglich oder nicht) niemals rein gehen.

Martina68

Zitat von: chess in 05.02.2019 - 19:00
Zitat von: Artischocke in 24.01.2019 - 19:14
Wie ist das in NÖ eigentlich auf Feldwegen ausserhalb des Ortes?
Leider gibt es bei uns jemanden der seinen Wuffi (Rotti-Mix) frei laufen lässt ohne Maulkorb, der Hund rennt über die Felder und der Besitzer ist irgendwo und hat den Hund nicht im BLick. Ich bete immer, dass dieses Chaosgespann mir nicht unverhofft begegnet, bis jetzt konnte ich noch immer rechtzeitig ausweichen, andere Hundebesitzer hatten aber schon problematische Situationen. Im Ort selber geht die Person alibimässig mit Leine.

die leinenpflicht gilt nur im verbauten gebiet, für listenhunde leine und MK. außerhalb in wald, feld, wiese gilt keine leinen oder MK pflicht, der hund muss aber unter kontrolle, sprich abrufbar sein und nicht im unterholz oder sonstwo außer sicht.

Sinngemäß heißt es im § 94/1 des Jagdgesetzes: Es ist verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder Wegen, die als Verbindung zwischen Ortschaften oder Gehöften benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten von Hunden durchstreifen zu lassen.

Solange ein Hund den öffentlichen Weg nicht verlässt, darf ein abrufbarer Hund außerhalb des Ortsgebietes ohne Leine laufen. Aber eben nur auf öffentlichen Wegen und nirgends sonst. Verlässt ein frei laufender Hund den öffentlichen Weg und durchstreift zB Wiesen und Felder ist das verboten, egal ob der Hund abrufbar ist oder nicht bzw. ob ihn der Besitzer dabei im Blick hat oder nicht, und der Besitzer begeht eine Verwaltungsübertretung.   
LG Martina & Jakob & Moritz und diverse zwei- und vierbeinige tierische Mitbewohner

Artischocke

Danke für eure detaillierten Antworten! Gut zu wissen, denn der Hund verlässt natürlich den öffentlichen Weg, ist oft ausserhalb der Sicht des Besitzers, und oft nicht abrufbar. Ich fürchte mich nicht wegen mir selbst, habe halt nur keine Lust dass dieser Hund einen meiner Hunde attackiert. Besitzer ist beratungsresistent. Der Jadgleiter hat ihr auch schon einmal die Gefahr, dass der Hund von einem Jäger beim Wildern erschossen werden könnte, aufgezeigt. Lapidare Antwort: dann erschiesst ihn halt  :tongue:
Besitzer wurde auch schon angezeigt und auch zu saftiger Strafe verurteilt, wieso der Hund noch nicht abgenommen wurde versteh ich nicht.
Liebe Grüsse Tanja,  ATN Wuffis Pukie, Spotty und MiniMe. Für immer in unseren Gedanken: Bobby und Jackie

Jendara

Zitat von: E.T. in 23.01.2019 - 22:50
Ich schreibe es nochmals: Auch bei uns in NÖ müssen Listenhunde mit Beißkorb und Leine geführt werden-, es wird halt nicht so streng überwacht.

Der große Unterschied zu Wien ist aber, dass du in NÖ schnell mal am Land bist und dem Hund dort leinen- und maulkorblosen Auslauf gönnen kannst. Selbst wennst mitten in St. Pölten wohnst.
Wenn du, wie in Wien, erstmal das Bundesland wechseln musst, dann ist das nochmal a ganz andere Kategorie an Schikane.

Jendara

Hab übrigens gerade gelesen, dass die Novelle in heute im offiziell verkündet wurde und die MK und Leinenpflicht damit ab sofort gültig ist. :31:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2019/12/20190218?fbclid=IwAR3PjFzGOARaXALSj0Dm8bWkp-rGxDm0oxOL19_k06__cBVmnpVOHDvc9BM