Autor Thema: Keine Vermittlung nach Wien  (Gelesen 8451 mal)

Offline chess

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Re: Keine Vermittlung nach Wien
« Antwort #15 am: 05. Februar 2019, 19:00:22 »
Wie ist das in NÖ eigentlich auf Feldwegen ausserhalb des Ortes?
Leider gibt es bei uns jemanden der seinen Wuffi (Rotti-Mix) frei laufen lässt ohne Maulkorb, der Hund rennt über die Felder und der Besitzer ist irgendwo und hat den Hund nicht im BLick. Ich bete immer, dass dieses Chaosgespann mir nicht unverhofft begegnet, bis jetzt konnte ich noch immer rechtzeitig ausweichen, andere Hundebesitzer hatten aber schon problematische Situationen. Im Ort selber geht die Person alibimässig mit Leine.

die leinenpflicht gilt nur im verbauten gebiet, für listenhunde leine und MK. außerhalb in wald, feld, wiese gilt keine leinen oder MK pflicht, der hund muss aber unter kontrolle, sprich abrufbar sein und nicht im unterholz oder sonstwo außer sicht.

ich seh da schon einen gewaltigen unterschied zu wien, weil permanente MK pflicht für listenhunde im gesamten stadtgebiet ist außer in hundezonen, und dort würde ich mit einem listenhund (egal ob verträglich oder nicht) niemals rein gehen.

Offline Martina68

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Re: Keine Vermittlung nach Wien
« Antwort #16 am: 13. Februar 2019, 12:11:43 »
Wie ist das in NÖ eigentlich auf Feldwegen ausserhalb des Ortes?
Leider gibt es bei uns jemanden der seinen Wuffi (Rotti-Mix) frei laufen lässt ohne Maulkorb, der Hund rennt über die Felder und der Besitzer ist irgendwo und hat den Hund nicht im BLick. Ich bete immer, dass dieses Chaosgespann mir nicht unverhofft begegnet, bis jetzt konnte ich noch immer rechtzeitig ausweichen, andere Hundebesitzer hatten aber schon problematische Situationen. Im Ort selber geht die Person alibimässig mit Leine.

die leinenpflicht gilt nur im verbauten gebiet, für listenhunde leine und MK. außerhalb in wald, feld, wiese gilt keine leinen oder MK pflicht, der hund muss aber unter kontrolle, sprich abrufbar sein und nicht im unterholz oder sonstwo außer sicht.

Sinngemäß heißt es im § 94/1 des Jagdgesetzes: Es ist verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder Wegen, die als Verbindung zwischen Ortschaften oder Gehöften benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten von Hunden durchstreifen zu lassen.

Solange ein Hund den öffentlichen Weg nicht verlässt, darf ein abrufbarer Hund außerhalb des Ortsgebietes ohne Leine laufen. Aber eben nur auf öffentlichen Wegen und nirgends sonst. Verlässt ein frei laufender Hund den öffentlichen Weg und durchstreift zB Wiesen und Felder ist das verboten, egal ob der Hund abrufbar ist oder nicht bzw. ob ihn der Besitzer dabei im Blick hat oder nicht, und der Besitzer begeht eine Verwaltungsübertretung.   
LG Martina & Jakob & Moritz und diverse zwei- und vierbeinige tierische Mitbewohner

Offline Artischocke

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Re: Keine Vermittlung nach Wien
« Antwort #17 am: 13. Februar 2019, 15:41:59 »
Danke für eure detaillierten Antworten! Gut zu wissen, denn der Hund verlässt natürlich den öffentlichen Weg, ist oft ausserhalb der Sicht des Besitzers, und oft nicht abrufbar. Ich fürchte mich nicht wegen mir selbst, habe halt nur keine Lust dass dieser Hund einen meiner Hunde attackiert. Besitzer ist beratungsresistent. Der Jadgleiter hat ihr auch schon einmal die Gefahr, dass der Hund von einem Jäger beim Wildern erschossen werden könnte, aufgezeigt. Lapidare Antwort: dann erschiesst ihn halt  :tongue:
Besitzer wurde auch schon angezeigt und auch zu saftiger Strafe verurteilt, wieso der Hund noch nicht abgenommen wurde versteh ich nicht.
Liebe Grüsse Tanja,  ATN Wuffis Pukie, Spotty und MiniMe. Für immer in unseren Gedanken: Bobby und Jackie

Offline Jendara

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Re: Keine Vermittlung nach Wien
« Antwort #18 am: 18. Februar 2019, 16:08:51 »
Ich schreibe es nochmals: Auch bei uns in NÖ müssen Listenhunde mit Beißkorb und Leine geführt werden-, es wird halt nicht so streng überwacht.

Der große Unterschied zu Wien ist aber, dass du in NÖ schnell mal am Land bist und dem Hund dort leinen- und maulkorblosen Auslauf gönnen kannst. Selbst wennst mitten in St. Pölten wohnst.
Wenn du, wie in Wien, erstmal das Bundesland wechseln musst, dann ist das nochmal a ganz andere Kategorie an Schikane.

Offline Jendara

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Re: Keine Vermittlung nach Wien
« Antwort #19 am: 18. Februar 2019, 16:13:14 »
Hab übrigens gerade gelesen, dass die Novelle in heute im offiziell verkündet wurde und die MK und Leinenpflicht damit ab sofort gültig ist. :31:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2019/12/20190218?fbclid=IwAR3PjFzGOARaXALSj0Dm8bWkp-rGxDm0oxOL19_k06__cBVmnpVOHDvc9BM