In NÖ gibt es keinen Hundeführschein (weder freiwillig noch verpflichtend) - sondern den sogenannten Nö. Sachkundenachweis (nicht zu verwechseln mit dem Sachkundevortrag, den man z.B. vor einer Begleithundeprüfung machen muss).
Der NÖ. Sachkundenachweis für Listenhunde (oder auffällig gewordene Hunde) umfasst 10 Stunden Ausbildung (6 davon Praxis und 4 davon Theorie) - dann müsste der Hund soweit sein, dass er gewisse Übungen (z.B. Ablegen und weggehen, Fussgehen - sehr ähnlich einer ÖKV-Begleithundeprüfung ohne Verkehrsteil) kann. Dass das in der Praxis in 90 % der Fällen anders ausschaut brauch ich nicht zu sagen.
Es ist beim Nö. Sachkundenachweis laut Gesetz eigentlich keine richtige Prüfung vorgesehen (auch wenn es manche Hundeschulen aufgrund der Gesamtsituation so machen), sondern der, der die Bestätigung für die Gemeinde ausstellen darf, muss sich davon überzeugen, dass der Hund das kann.
Daher gibt es eigentlich keinen freiwilligen Sachkundenachweis - weil ja niemand, der keinen Listi hat, so eine Bestätigung für die Gemeinde braucht.
Beim Wr. Hundeführschein ist das wieder was anderes, da gibt es den Verpflichtenden und den Freiwilligen.
Und der Wr. Hundeführschein gilt auch für Nö, umgekehrt nicht.
Was jetzt dann neu kommt wird man sehen.....angedacht ist es ja offenbar wie in OÖ, wo man vor dem Anschaffen eines Hundes einen Sachkundenachweis braucht. Was ja grundsätzlich sinnvoller wäre.....allerdings weiss ich, dass da Theorie und Praxis auch jetzt schon von einander abweichen.
Und der, der brav Kurse macht, den Hund brav anmeldet, mit dem Hund arbeitet, der wird auch selten der sein, dessen Hund extreme Probleme macht.
Und dem, dem es egal ist, dass der Hund Probleme macht, der wird auch keine Kurse machen und Hunde anmelden, usw.