amtliche Registrierung Chip?

Begonnen von bigfamily, 27.06.2010 - 17:24

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bigfamily

Hallo!
Haben eine kleine Hündin von animalhope übernommen. Sie war bereits gechippt und auch bei Tasso registriert. Jetzt hat unsere Tierärztin gemeint, man muss den chip auch amtlich registrieren lassen, damit wir eine Karte oder Plakette bekommen. Bekommt die Animalhope, da ja der Hund auf die Organisation gemeldet ist? Wie, was, wo? ?(
vielen lieben dank! ?

Raffaela

hallo hab meinen hund auch von animalhope übernommen und bei tasso auf meinen namen umgeschrieben.

bei meiner tierärztin gibts auch die möglichkeit einer reg. hab aber jetzt den namen der orga vergessen und dies kostet 13 euro (registration) dafür bekommt man dann so eine karte die man ins geldbörsel stecken kann

mit amtlich registrieren hats vl gemeint wegen der hundesteuer? das hab ich auf der ma gemacht ... und dort die steuer für ein jahr bezahlt und somit die hundemarke erhalten die gut sichtbar am brustgeschirr baumelt falls uns aufhalten  :rolleyes:

julie

Die Hundemarke hat mit einer Chipregistrierung nichts zutun ,das sind ausnahmslos Steuern ,die du jährlich bezahlst.

Den Chip musst du natürlich ummelden auf deinen Namen,weil der Hund ja jetzt dir gehört.
Frage mal,wo Animalhope den Hund registrieren hat lassen ,die können ihn auch ummelden. Meistens ist der Chip aber gar nicht registriert.

Gib einfach die Chipnummer ein,das listet dir auf,in welcher Datenbank der Hund registriert ist.

Tasso ist eine Gratisregistrierung und du bekommst auch eine Karte zum einstecken.

Eine amtliche Registrierung wird nur vom TA durchgeführt und kann nur 1x gemacht werden ,egal wo du den Hund noch regiestrierst.

Link:

http://www.petmaxx.com/start.asp?lstLanguage=de

lg.julie

Teufel9999

@Julie: Dass der Chip nicht registriert ist stimmt nicht. Bei Animalhope MUSS der Chip registriert werden - das ist Pflicht bei Animalhope. Bitte informier dich, bevor du solche Informationen weitergibst.

Einfach Chip ummelden.

lg
Tatjana
Magie: ist der Moment in dem ein Tier erkennt, dass seine Schmerzen vorbei sind und dir sein unbegrenztes Vertrauen und seine unbegrenzte Liebe zukommen lässt. This is magic!!!!

Martina

Die Animalhope-Hunde sind bei Tasso registriert.

http://www.tasso.net/Tierschutz/Registrierung

Hier unter Tier registrieren die Chip-Nummer eingeben und auf deinen Namen und deine Daten umbessern. ;)
LG Martina & die Russelbande
Tel.: + 43 650 6251066
martina@animalhope-nitra.at


Man kann auch ohne Hund leben, aber es lohnt sich nicht (Heinz Rühmann)

kleiner Kläffer

Die amtliche Registrierung erfolgt bei animaldata (//www.animaldata.com), das ist eine internationale Datenbank, die abgefragt wird, wenn ein herrenloser Hund irgendwo aufgegriffen wird.  Beim Tierarzt kann man eine TAN erwerben und die Registrierung selbst online vornehmen.
Gedanken wollen oft, - wie Kinder und Hunde - dass man im Freien mit ihnen spazierengeht.
-Morgenstern-

seepferdchen1

Falsch, du bekommst keinen Tan. Der Tierarzt macht die Umregistrierung.
Kostet 19 Euro. Tasso wird in Österreich nicht anerkannt.

Momo

Die Gesetzeslage in Ö sieht seit 01.01.2010 folgendermassen aus:

Jeder Hund MUSS bei Animaldata registriert werden, gleichzeitig muss der Hund beim Ministerium gemeldet werden. Dies kann nur ein TA machen bzw ev bekommt man einen TAN von ihm, um es selber machen zu können.
Sollte man die Meldung ans Ministerium NICHT machen, drohen Verwaltungsstrafen in Höhe bis 3.500 euro (das ist kein Schreibfehler!).

Die Registrierung bei Tasso steht jedem zusätzlich frei und ist kostenlos. Wenn der Hund vom Verein bereits dort gemeldet wurde, einfach auf deine Daten ummelden. Funktioniert absolut problemlos.
Tierische Grüße von Eva & Momo!

www.tierfreunde-kefalonia.at

TarraLunaLeaAlice

So nun bin auch ich verwirrt;-)
Heisst das Tasso nützt mir nicht viel ? ich muss alle bei Animaldata nochmals anmelden? ( würd ich glatt machen wenn das so ist ).

louiserl

Registrierung bei Animaldata ist keine Pflicht.
Nur schauen die TÄ und Tierschutzhäuser und Sonstige bei Tasso einfach nicht nach, weil das keine österreichische Datenbank ist.
Deshalb ist es sinnvoll, falls du deinen Hund vermisst ihn dort zu registrieren.

louiserl

Habe ich vergessen.
Es soll in Zukunft eine österreichweite Datenbank geben, die es aber noch nicht gibt. Die sozusagen vom Staat zur Verfügung gestellt wird. Animaldata ist eine private Datenbank, deshalb muss man da was zahlen. Es gibt außer Tasso noch eine , da fällt mir der Name allerdings nicht ein.
Das ist mein jetziger Wissensstand.
Bei uns auf der Gemeinde interessiert der Chip wirklich niemanden.

Momo

louiserl: lies bitte meinen beitrag nochmals genau durch. die meldung beim ministerium ist seit 1.1.2010 PFLICHT!!! gleichzeitig bei einer anerkannten datenbank, in diesem fall animaldata. bei nicht-registrierung (chip) und nicht-meldung (ministerium) droht eine saftige verwaltungsstrafe (bis zu euro 3.500). TASSO wird NICHT anerkannt, obwohl ich persönlich TASSO als zusatz sehr sinnvoll finde, weil am bekanntesten. momo ist sowohl bei animaldata als auch - damals schon vom verein aus - bei TASSO registriert.

es gibt noch die möglichkeit einer 2., anerkannten, datenbank... petcard. animaldata ist aber grösser und daher auch bekannter.
Tierische Grüße von Eva & Momo!

www.tierfreunde-kefalonia.at

Dany

Wir haben Balou über den TA gleich registrieren lassen bei Animaldata, kostete 15 €, dafür hat alles seine Ordnung :).

louiserl

@momo
ich glaub dir das schon.

Da heisst ja aber auch, dass alle Pflegehunde die derzeit  in Österreich sind illegal registriert sind. Oder gilt das nicht?

Auch das Ministerium kocht nur mit Wasser. Keine Panik.

louiserl

Hier der Gesetzestext.




Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

 

§ 24a. (1) Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend stellt zum Zwecke der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde auf ihren Halter für die Registrierung und Verwaltung der in Abs. 2 angeführten Daten im Sinne einer überregionalen Zusammenarbeit eine länderübergreifende Datenbank zur Verfügung. Er kann zu diesem Zweck bestehende elektronische Register heranziehen. Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend ist für diese Datenbank Auftraggeber gemäß § 4 Z 4 DSG 2000.

(2) Zum Zwecke der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde auf ihren Halter sind folgende Daten (Stammdaten) gemäß Abs. 4 und 6 zu melden und zu erfassen:
                              

1.
   

personenbezogene Daten des Halters, ist dieser nicht mit dem Eigentümer des Tieres ident, ebenso die des Eigentümers:

a)
   

Name,

b)
   

Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises,

c)
   

Zustelladresse,

d)
   

Kontaktdaten,

e)
   

Geburtsdatum;

f)
   

Datum der Aufnahme der Haltung

g)
   

Datum der Abgabe und neuer Halter (Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises) oder des Todes des Tieres.

2.
   

tierbezogene Daten:

a)
   

Rasse,

b)
   

Geschlecht,

c)
   

Geburtsdatum (zumindest Jahr),

d)
   

Kennzeichnungsnummer (Microchipnummer),

e)
   

im Falle eines Hundes, an dessen Körperteilen aus veterinärmedizinischem Grund Eingriffe unternommen wurden, Angabe des genauen Grundes und des Tierarztes, der den Eingriff vorgenommen hat bzw. Angabe sonstiger Gründe (zB Beschlagnahme),

f)
   

Geburtsland,

g)
   

fakultativ: Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises,

h)
   

fakultativ: Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes, falls vorhanden.

(3) Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde, sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu kennzeichnen. Hunde, die in das Bundesgebiet eingebracht werden, müssen entsprechend den veterinärrechtlichen Bestimmungen gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung gemäß dem ersten Satz kann unterbleiben, wenn der Hund bereits durch einen funktionsfähigen Microchip gekennzeichnet wurde.

(4) Jeder Halter von Hunden gemäß Abs. 3 ist verpflichtet sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe unter Angabe der Daten gemäß Abs. 2 Z 1 und Z 2 lit. a bis e zu melden. Weiters können die Daten gemäß Abs. 2 Z 2 lit. f und g gemeldet werden. Die Eingabe der Meldung erfolgt über ein elektronisches Portal:
                              

1.
   

vom Halter selbst oder

2.
   

nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde durch diese oder

3.
   

im Auftrag des Halters durch den freiberuflich tätigen Tierarzt, der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt oder durch eine sonstige Meldestelle.

(5) Jedem Stammdatensatz ist eine Registrierungsnummer zuzuordnen. Diese ist dem Eingebenden von der Datenbank mitzuteilen und gilt als Bestätigung für die erfolgreich durchgeführte Meldung. Im Falle, dass die Eingabe von der Behörde oder im Auftrag des Tierhalters durch einen freiberuflichen Tierarzt oder einer sonstigen Meldestelle vorgenommen wird, ist die Registrierungsnummer von diesen dem Halter mitzuteilen.

(6) Jede Änderung ist vom Halter oder Eigentümer in der in Abs. 4 Z 1 bis 3 vorgesehenen Weise zu melden und in die Datenbank einzugeben. Im Falle der Meldung und Eingabe eines Halter- oder Eigentümerwechsels ist von der Datenbank eine neue Registrierungsnummer zu vergeben. Wird der Tod eines Tieres nicht vorschriftsgemäß gemeldet, erfolgt 20 Jahre nach dem Geburtsjahr des Hundes die automatische Löschung des gesamten Stammdatensatzes aus dem Register.

(7) Jeder Halter und Eigentümer ist berechtigt, die von ihm eingegebenen Daten abzurufen und in Fällen des Abs. 6 zu ändern. Die Behörde gemäß § 33 Abs. 1 TSchG oder die Veterinärbehörde sowie die in Abs. 4 Z 3 genannten Personen oder Stellen sind berechtigt, soweit es zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen dieses Bundesgesetzes oder sonstiger veterinärrechtlicher Bestimmungen notwendig ist, in das Register kostenfrei einzusehen und Eintragungen vorzunehmen. Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend ist ermächtigt, Organen von Gebietskörperschaften auf deren Verlangen kostenfreie Abfragen in der Tierschutzdatenbank in der Weise zu eröffnen, dass sie, soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist, die Datensätze ermitteln können.

Momo

ZitatOriginal von louiserl
Da heisst ja aber auch, dass alle Pflegehunde die derzeit  in Österreich sind illegal registriert sind. Oder gilt das nicht?

ich weiss nicht, ob es eine sonderregelung bezüglich pflegehunde gibt. das wissen die vereinsleute von hier sicher besser.


ZitatOriginal von louiserl
Auch das Ministerium kocht nur mit Wasser. Keine Panik.

Im Normalfall werden sie es auch nicht ahnden, zumindest jetzt noch nicht, da sie mit der flut an anmeldungen alle hände voll zu tun haben. wenn aber ein unfall mit einem nicht-ministeriums-gemeldeten hund (das klingt ja wie bei harry potter  :D) passiert, sprich: einer auffällig wird, dann kommt die verwaltungsstrafe ins spiel. und passieren kann ja leider immer was. daher: lieber die paar euro zahlen und alles hat seine richtigkeit, als hinterher durch die finger zu schauen  ;)
Tierische Grüße von Eva & Momo!

www.tierfreunde-kefalonia.at

seepferdchen1

Mit dem nicht ahnden , wäre ich vorsichtig, der Staat braucht Geld und wer ist am besten zum abzocken, Tierbesitzer und Autofahrer.

seepferdchen1

Lt. Stadlauer Tierklinik gibt es keinen Tan,  der  Tierarzt muss den Hund umregistrieren, dafür gibts ein Formular, kostet 19 Euro.

Meine Tierärztin wollte nämlich nochmal chippen. Ich würde sagen manche Tierärzte kennen  sich nicht aus oder wollen abzocken.

kleiner Kläffer

ZitatOriginal von seepferdchen1
Falsch, du bekommst keinen Tan. Der Tierarzt macht die Umregistrierung.
Kostet 19 Euro. Tasso wird in Österreich nicht anerkannt.

Nanu, bin ich eine Ausnahme? Ich habe eine TAN vom Tierarzt bekommen und selbst online bei animaldata registriert, weil die Tasso-Datenbank hier angeblich nicht abgerufen wird.
Gedanken wollen oft, - wie Kinder und Hunde - dass man im Freien mit ihnen spazierengeht.
-Morgenstern-

prince

hat dieser TAN etwas gekostet, den dir dein TA gegeben hat ??

kleiner Kläffer

ZitatOriginal von kleiner Kläffer
ZitatOriginal von seepferdchen1
Falsch, du bekommst keinen Tan. Der Tierarzt macht die Umregistrierung.
Kostet 19 Euro. Tasso wird in Österreich nicht anerkannt.

Nanu, bin ich eine Ausnahme? Ich habe eine TAN vom Tierarzt bekommen und selbst online bei animaldata registriert, weil die Tasso-Datenbank hier angeblich nicht abgerufen wird.

Kostenpunkt 15 EUR
Gedanken wollen oft, - wie Kinder und Hunde - dass man im Freien mit ihnen spazierengeht.
-Morgenstern-

Momo

soweit ich weiss, hat nicht jeder TA diese tan´s liegen. daher werden auch nur manche einen weitergeben können.

@nicht-ahnden: sie werden es sicher, aber das wird noch dauern. im moment kann es bis zu einem halben jahr dauern, dass der beim ministerium gemeldete hund die karte (oder was auch immer man von dort bekommt) zugeschickt bekommt. sie kommen mit dem daten-eingeben nicht nach. sind sie damit aber fertig... dann kann ich mir gut vorstellen, dass die datenbanken und gemeindedaten eifrig miteinander verglichen werden, um so zu bussgeldern zu kommen. und 3.500 euro sind ja keine kleinigkeit für jeden nicht-gemeldeten hund.
es ist echt zum kotzen, was auf dem rücken von tierliebhabern ausgetragen wird  :evil:
Tierische Grüße von Eva & Momo!

www.tierfreunde-kefalonia.at

seepferdchen1

es ist einfach nur komisch, dass die tierklinik stadlau sagt, sie dürfen nichts weitergeben,es gibt nur dieses  formular,das vom arzt ,zu animaledate geschickt wird. ich habe 19 euro bezahlt und dieser preis stand auch in der wuff-zeitschrift.

Annika

Also Vanilli ist jetzt auch noch zusätzlich bei animaldata registriert- hat 15 Euro gekostet und der Tierarzt hat alles erledigt.
Annika und Vanilli ( Nitra ) mit Brandy zwei Zwergkaninchen und  vier Merris und Streifengrasmäusen
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Ein Tier zu retten wird die Welt nicht verändern,
aber für dieses Tier verändert sich die Welt!

sina00

ich hab meine 3 bei tasso und bei animaldata, doppelt hält besser g