Neues Landesgesetz Haltung Hunde in OÖ

Begonnen von Misho Mama, 28.03.2024 - 15:19

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Misho Mama

Hallo ihr Lieben,
mich würde mal eure Meinung zum neuen Hundehaltergesetz in meinem Bundesland interessieren.
Am Freitag haben wir (ich arbeite im Bürgerservice des Stadtamtes) den Entwurf des neuen Landesgesetzes erhalten und bei manchen Paragraphen musste ich mal tief Luft holen.
Dass leider manche Hunderassen bestimmte Auflagen, wie Beisskorb und Leine haben, ist vermutlich ohnehin bereits bekannt und auch dass in OÖ nun zwischen kleinen und großen Hunden unterschieden wird.
Ein großer Hund ist ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von min 40 cm oder ein Gewicht von min. 20 kg aufweist. Mal abgesehen von dem bürokratischen Aufwand von uns, die wir die Hundeanmeldungen vornehmen und auch der Hundehalter (Tierarzt muss Größe und Gewicht eines Mischlings feststellen)....
muss..
jeder Hundehalter eines großen Hundes zusätzlich zum Sachkundenachweis bis zur Vollendung des 16. Lebensmonats eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen. Hat ein großer Hund zum Zeitpunkt der Meldung das 14. Lm und noch nicht das 8. Lebensjahr vollendet, ist die Bestätigung über die Absolvierung einer positiven Prüfung, binnen 4 !!!!!! Monaten der Gemeinde vorzulegen.
Diese Alltagstauglichkeitsprüfung beinhaltet zb Begegnungen mit Menschengruppen, Begegnung mit Radfahrer, Begegnung mit Autos, Begegnung mit Joggern, Begegnung mit anderen Hunden usw.

Dann Paragraph 7 des Gesetzes:
Ein Hund gilt als auffällig, für den nicht spätestens bis zur Vollendung des 16. Lm oder der Frist der 4 Monate der Nachweis über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht wird (Bescheid durch Gde)
Der Halter eines auffälligen Hundes hat der Gemeinde spätestens 6 Monate nach Erlassung des Bescheids einen Nachweis über einer Zusatzausbildung vorzulegen.

Dann Paragraph 12:
Untersagung der Hundehaltung wenn der Halter den Nachweis der positiven Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht bringt.
Abgenommene Hunde sind auf Kosten und Gefahr der Hundehalter in behördlich bewilligte Tierheimen oder geeignete ausgebildete Personen unterzubringen.

Also, allein bei uns 3 Mitarbeiterinnen im Bürgerservice würde das bedeuten, dass 3 auffällige Hunde auf unsere Kosten im Tierheim landen würden:

Misho wurde im ersten halben Jahr von 2 Hundeschulen nach dem jeweils 1. Besuch abgelehnt, eine Einzeltrainerin hat uns nach 2 Einheiten geraten, mit Misho mal ein Jahr lang nur bei Wege zu spazieren, wo keine Autos, Radfahrer oder Hunde sind....aber die 2. Trainerin hat nicht aufgegeben und nach vielen Einzelstunden ist Misho mittlerweile ein sehr braves Engerl bei Autos, Radfahrer, Jogger usw....zu andere Hunde zieht er immer noch hin, aber er ist händlbar.
Jutta, meine Kollegin, hat einen Serben, der auch nach 6 Jahren fremde Männer teilweise anknurrt und Kathi, meine andere Kollegin hat in der Familie einen Rumänen, der so schlimm misshandelt wurde, dass er manchmal bei Menschenmengen oder Hundebegegnungen keinen Schritt mehr weiter geht und erstarrt.

Wir alle drei können gut mit den Eigenschaften unserer Hunde umgehen und es gab noch nie eine gefährliche Situation, allerdings hätten alle drei niemals die Prüfung innerhalb von 4 !!! Monaten geschafft.

Wären eure "großen" Hunde alle in der Lage, binnen 4 Monate diese Prüfung positiv zu absolvieren - was ist mit all den Pflegestellen in OÖ?
Was passiert mit all den Hunden, die diese Prüfung nicht schaffen?
Traut sich dann überhaupt noch irgendjemand einen Hund aus dem Ausland zu adoptieren, wenn der Hund keine Zeit hat, sich auf ein Leben außerhalb des Zwingers und den damit verbundenen Umweltreizen einzustellen?

Der tödliche Vorfall in Naarn ist natürlich unendlich traurig, aber dafür nun alle großen Hunde und deren Halter zu bestrafen????
Ich hätte mir gewünscht, dass wir Halter einer detaillierteren "Prüfung" unterzogen werden oder zumindest dem Hund eine Zeit von einem Jahr oder länger eingeräumt wird, um allen Umweltreizen entspannt zu begegnen.
Letzte Woche zb hat wieder ein 20 jähriges Mädchen, die in einer 45 m2 Wohnung lebt und Vollzeit arbeitet, 2 reinrassige Bordercollie einer Züchterin bei uns angemeldet oder vor 3 Mo eine alleinerziehende Mama zweier Kleinkinder ein Staffordbaby von einer Züchterin aus Ungarn. Das Baby ist mittlerweile schon wieder abgemeldet und im Tierheim gelandet.
Ich denke, wir, die wir Hunde aus dem Ausland adoptieren, sind uns unserer Verantwortung sehr wohl bewusst und auch der "Arbeit", die logischerweise bei so manchen traumatisierten "Ausländer" auf uns zukommt.
Wie seht ihr das?

Und übrigens, meinen Misho liebe ich unendlich....er ist wirklich der allerallergrößte Schatz und ich bin soooo glücklich, dass er den Weg zu uns gefunden hat.




Natürlich glaube ich an Liebe auf den ersten Blick........ich habe einen Hund ;)

Pandora76

Finde es echt traurig . Geht ja nicht nur um Auslands Tierschutz sondern auch um die Hunde die bereits im Tierheim sitzen. Manchmal hat man das Gefühl die Gesetze werden von Menschen ohne Tieren gemacht

Misho Mama

Ja natürlich, du hast vollkommen Recht, die Tierheimhunde sind auch betroffen....für sie ist es ohnehin schon schwierig genug und nun noch diese unmöglichen Vorgaben.
Bei den Beratungen zu diesem neuen Gesetz war zumindest mit Sicherheit kein Politiker dabei, der einen nicht ganz einfachen "großen" Hund hat.

Ich bin absolut der Meinung, dass bei vielen Hunden eine Ausbildung erforderlich ist, damit ein gutes Zusammenleben möglich ist, aber binnen 4 Monaten so manche Baustellen zu beheben, finde ich teilweise unmöglich.
Natürlich glaube ich an Liebe auf den ersten Blick........ich habe einen Hund ;)

andyundsabine

 :014:  :beee:  :beee:  :beee: txxxxxxxcxxxcdsccdxscdscdccc sdc sc.   D. V s c v vdvvcc c das c vd. Fvddddd. Ddsdddd dbdv d fddddcdddddfddfdddddddcccd. Ddvdddcdcccdddcscddddddddddddddd :shirty:  :shirty:  :shirty:  :shirty:  :shirty:  :006:

Petra-Hasi

Das ist echt heftig. :beee:
Ich habe noch die Hoffnung da es sich um einen Entwurf handelt das sich daran noch etwas ändern kann.
Es muss doch jemand Kompetenten geben der das noch beeinflussen kann.

Bei anderen Verbrechen wird ewig gewartet und nie reagiert.
wenn Asylwerber Frauen vergewaltigen, Kinder Kinder vergewaltigen und und und.....

Bei den Hunden wird jetzt, durch diese schrecklichen Vorfälle, voll durchgegriffen und
alle kommen zum Handkuss. :not:
Mann kann in die Tiere nichts hinein prügeln,
aber mann kann manches aus ihnen heraus streicheln.
(Astrid Lindgren)

Chiquita28

Hallo Andrea!

Ich kenne den Gesetzesentwurf jetzt nicht genau, aber ich hab das bis jetzt so verstanden dass Hunde, die eben nicht "alltagstauglich" sind, strengere Auflagen bekommen (Leinen- und Maulkorbpflicht z.B.)

"Der Halter eines auffälligen Hundes hat der Gemeinde spätestens 6 Monate nach Erlassung des Bescheids einen Nachweis über einer Zusatzausbildung vorzulegen."

Bei Paragraph 7 liest es sich so, als ob ich bei einem auffälligen Hund den Nachweis benötige, dass ich mit ihm im Training bring (Zusatzausbildung). Denkst du nicht, dass es so gemeint sein könnte? Dann würde ich es nämlich eher positiv finden. Ich weiß auch nicht, wie sie sich das vorstellen wenn wirklich einige Leute ihre Hunde behördlich abgeben müssen. Tierheime sind voll, Tierpensionen meist auch komplett ausgelastet, also wohin mit den ganzen Hunden? So streng können Sie das gar nicht durchsetzen.

Trotz allem sehe ich auch gewisses Potenzial im neuen Hundehaltegesetz. Vielleicht gibts dann endlich weniger Leute, die ihre hunde- oder menschenunverträglichen Hunde ohne Maulkorb frei herumlaufen lassen. Vielleicht greifen die Behörden schneller ein oder schauen zumindest genauer hin, wenn man einen Hund meldet, dem es bei seinen Besitzern wirklich schlecht geht. Vielleicht überlegen sich die Menschen vorher, ob sie einem großen, aktiven Hund gerecht werden können und geben ihn dann nicht mit 1-2 Jahren wieder ab. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass vernünftige Hundehalter mit mehr oder weniger problematischen Hunden Angst haben müssen, dass ihnen der Hund wieder weggenommen wird. Eher dass für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gesorgt werden muss. Bisher war es ja so im OÖ Hundehaltegesetz, dass ein Hund erst als auffällig galt, WENN es bereits einen Vorfall gab (Bisse, Wildern,...). Mit dem neuen Gesetz wollen sie vorbeugen, dass es gar nicht erst dazu kommt.
Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünscht für diese Welt. (Gandhi)

jessy2014

Der Zeitrahmen ist heftig
  ----- aber die Alltagstauglichkeit sagt ja nicht das der Hund alles mögen muß sondern das der Halter den Hund in diesen Situationen unter Kontrolle hat.

Bei Jerry war der Beißkorb drauf und er mußte nur ansprechbar sein, das ich nie direkt auf einen anderen Hund hingehe ist klar daher ist auch das Ausweichen okay.

Sollte also nicht soooo schlimm sein
Karin   Jerry  - Jenny    Immer in Erinnerung  Henry -  Jacky - Jester -  Jessy

E.T.

#7
Ich  finde dieses Gesetz einfach zum Kotzen. Einen 40cm großen Hund als "groß" einzustufen ist ja an sich schon absurd. Und ich, wie die meisten von uns, haben nicht sozialisierte TierschutzhündInnen. Ich persönlich habe schon 10 HündInnen aus dem Tierschutz übernommen-, 9 HündInnen waren aus Nitra bzw. Lucenec. Zur Zeit haben wir einen relativ gut sozialisierten Dackelmix namens Coby, und eine ausrangierte französisch Bulldogge namens Culi-, hieß in der Vermittlung Charlotte. Mit Culi würde ich niemals einen Wesenstest bestehen. Ist auch nicht notwendig, wir leben am Land, ich kann ihr Verhalten händeln. Jeder Druck, dass sie etwas lernen "muss" wäre nur kontraproduktiv. Dieses Gesetz wird nur dazu führen, dass noch weniger HündInnen einen Platz bekommen werden, es ist einfach zum Kotzen.
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.

Ilse

#8
Statt besser, werden die Gesetze immer schlechter!
Gibt es keine Tierfreunde mehr bei den Politikern?
   
Ilse und die 3 Pinscherln, unvergessen meine kleine Carlina, Melly die Robuste, mein Energiebündel Lizzy, Kitty,  Minnie, Bambi, Charly, Candy, Amy, mein letztes Möpschen Zofie, meine Französin Lori und jetzt meine süße, nicht überhörbare Bibi

peanut

Auf der einen Seite sind die Tierschutzgesetze lächerlich lasch, auf der anderen Seite wird es einem durch Gesetze schwer gemacht Tieren zu helfen. Das ist frustrierend und traurig.

Misho Mama

Danke für eure Meinungen dazu...
Ja, ich hoffe, dass die praktische Anwendung des Gesetzes nicht so streng gehandhabt wird wie ich jetzt befürchte.
Natürlich ist die (einzig) positive Seite daran, dass beispielsweise Leute, die ohne Vorkontrolle einen Hund von einem Züchter kaufen, gezwungen sind, sich ebenfalls mit der Erziehung usw. des Hundes beschäftigen müssen....wie zb das junge, Hunde unerfahrene Mädchen, die letzte Woche 2 Border Collie einer Züchterin bei uns angemeldet hat oder vielleicht dann auch Missstände früher bekannt werden, beispielsweise wenn ein Hund irgendwo isoliert in einem Zwinger oder im Hof eines Bauernhauses leben muss.


Für mich ist es einfach unverständlich, wie ein Hund nach 4 Monaten eine positive Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen kann, wenn er möglicherweise vorher kaum ein Leben in unserer Gesellschaft kannte. Und es ist mehr als unfair, diesem Hund dann behördlich den Stempel "auffällig" aufzudrücken anstatt ihm einfach etwas mehr Zeit zu geben.

Ich frage mich auch, ob nun alle Pflegestellen in OÖ mit jedem "großen" Hund, sofern er länger wie 4 Monate bei ihnen ist, diese Prüfung ablegen müssen.

In der Erklärung von Landesrat Lindner ist auch angeführt, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes mit erheblich mehr behördlichen Abnahmen gerechnet wird und er die Tierheime diesbezüglich unterstützen wird.
Frag mich bloß, wie das in der Praxis funktioniert?
Und wie soll dann der ehemalige Halter verpflichtet werden, für den Hund im Tierheim die Kosten zu tragen?

Soviele Tierschutzgesetze in Österreich müssten dringendst verbessert werden.......und nun wird huschhusch im Schnellverfahren ohne Einbindung von Tierschutzvereinen oder Trainer ein praxisuntaugliches Gesetz beschlossen.
Natürlich glaube ich an Liebe auf den ersten Blick........ich habe einen Hund ;)

E.T.

Zitat von: Misho Mama in 31.03.2024 - 10:26Danke für eure Meinungen dazu...
Für mich ist es einfach unverständlich, wie ein Hund nach 4 Monaten eine positive Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen kann, wenn er möglicherweise vorher kaum ein Leben in unserer Gesellschaft kannte. Und es ist mehr als unfair, diesem Hund dann behördlich den Stempel "auffällig" aufzudrücken anstatt ihm einfach etwas mehr Zeit zu geben.

Ich frage mich auch, ob nun alle Pflegestellen in OÖ mit jedem "großen" Hund, sofern er länger wie 4 Monate bei ihnen ist, diese Prüfung ablegen müssen.

In der Erklärung von Landesrat Lindner ist auch angeführt, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes mit erheblich mehr behördlichen Abnahmen gerechnet wird und er die Tierheime diesbezüglich unterstützen wird.
Frag mich bloß, wie das in der Praxis funktioniert?
Und wie soll dann der ehemalige Halter verpflichtet werden, für den Hund im Tierheim die Kosten zu tragen?

Soviele Tierschutzgesetze in Österreich müssten dringendst verbessert werden.......und nun wird huschhusch im Schnellverfahren ohne Einbindung von Tierschutzvereinen oder Trainer ein praxisuntaugliches Gesetz beschlossen.


Schon die "Jubelmeldung", dass es jetzt mehr behördliche Abgaben geben wird ist ja grauslich, wie vielen Hunden wird es im Tierheim "besser" gehen als in ihrem Zuhause?.
Werden jetzt "profitorientierte Tierheime" gebaut?? Werden die HalterInnen vielleicht ein Hundeleben lang für die Unterbringung aufkommen müssen-, und wenn sie dies nicht können?? Wer wird sich dann noch trauen eine Hündin aus dem TS aufzunehmen?? Die Haus- und Hofhunde der Bauern werden sicherlich von dieser Verordnung ausgeschlossen, denn diese HündInnen sind ja Diensthunde-, auch wenn sie den ganzen Tag in der Scheune eingesperrt sind. Kann nur hoffen, dass sich noch Menschen mit Hundeverstand bei dieser Vorgabe einbringen.
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.

MilkaCat

Also ab 40cm von einem großen Hund zu sprechen zeigt ja schon die Qualifikation der Verfasser  :41:
Eine Frage hätte ich: gilt das "nur" für Neuanmeldungen oder auch für bereits "vorhandene"?
Und voller Stolz zu verkünden, dass es dadurch zu mehr Abnahmen kommen wird, ist doch mit Verlaub hirnverbrannt.
Vll. wirds genauso scharf kontrolliert wie das Handyverbot am Steuer  :65: .
Liebe Grüße
Karin & Dominik mit Minnie & Yogi & Milka