Änderung des Hundehaltegesetzes NÖ

Begonnen von Flo, 29.10.2019 - 23:33

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Flo

Liebes Forum – speziell betroffen alle Fellnasen und ihre Halter in NÖ

Hat jemand schon genauere Infos über die Änderung des Hundehaltegesetzes NÖ, welches am 24 Oktober im Landtag beschlossen wurde.

Ich finde leider nur ein paar Artikeln zu diesem Thema - aber nirgends den genauen Gesetzestext, oder ab wann das Gesetz/Novelle in Kraft tritt
Demnach soll es
  .  eine Ausweitung der Maulkorb- und Leinenpflicht für ALLE Hunde an bestimmten Plätzen geben
                                             Orte, bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen
                                             (zB Einkaufszentren, Gaststätten, FZ&Vergnügungsparks,Badeanlagen,
                                              aber auch Verkehrsmittel, bei Schulen etc, Kinderspielplätzen Veranstaltungen,
                                              bis hin zu Gondeln und Aufzügen ....)
                                              Ausgenommen sollen nur Hunde sein, die ständig am Arm oder in einer Tasche getragen werden
                                                          oder ein ärztliches Attest über eine Atemwegserkrankung haben
                   
-   Möglichkeit für Gemeinden zur Schaffung von ,,zeitlich begrenzten Hundesicherungszonen –an welchen ebenfalls die Maulkorb + Leinenpflicht gilt.
-   Und eine Erweiterung der Meldepflicht geben

Dies ist meine persönliche Zusammenfassung der Artikel die ich in Internet gefunden haben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder 100%ge Richtigkeit

Die Artikel habe ich u.a. gefunden
https://noe.orf.at/stories/3018701/  und

https://www.noen.at/niederoesterreich/politik/neues-gesetz-bello-muss-beisskorb-tragen-niederoesterreich-maulkorbpflicht-hundebiss-gottfried-waldhaeusl-169342642

Lt diesem Link ist die Novelle ist noch in der Einspruchsfrist..
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-832 

Flo

Anna

Auf FB wurde die Änderung sehr gut erklärt - ich kopier es einfach hier einmal rein:


WICHTIGE INFO:
achtet bitte in euren einsprüchen zum NÖ hundehaltegesetzt auf richtige infos!!! sonst entwertet ihr nämlich euren einspruch.
RiCHTIG ist, dass in zukunft eine maulkorbpflicht UND leinenpflicht an folgenden orten kommen soll: öffentliche verkehrsmitteln, schulen/kindergärten, kinderspielplätze, orten mit größeren menschenansammlungen (inkl. gaststätten und parkanlagen!), bei veranstaltungen, in liften, treppenhäusern und gemeinschafstflächen bei wohnhausanlagen. dagegen muss man protestieren!
RICHTIG ist, dass gemeinden in zukunft willkürlich "hundesicherungszonen" außerhalb des ortsgebietes festlegen und dafür maulkorb- und/oder leinenpflicht vorschreiben können. dagegen muss man protestieren!
FALSCH ist, dass eine maulkorb- UND leinenpflicht für alle öffentlichen flächen im ortsgebiet kommen soll. dort gilt weiterhin wie bisher entweder leine oder maulkorb.
bitte nichts falsches behaupten, damit entkräften wir unseren protest!
außerdem: das gesetz wurde am 24.10.2019 bereits im landtag beschlossen. jetzt geht es um bürgerInnen einsprüche, damit es nich tin kraft tritt.
ps: ich hab den alten und den neuen gesetzestext mehrmals gründlich studiert und kann gesetzestexte ganz gut lesen (war selber abgeordnete und u.a. für tierschutz zuständig).  wer selber nachlesen mag:
die änderungen: https://noe-landtag.gv.at/fileadmin/gegenstaende/19/08/832/832G.pdf
das bisherige gesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000995

-----

Brigid Weinzinger ich hab grad meinen eigenen einspruch geschrieben und stell ihn gern zur verfügung, hier:
"Ich erhebe Einspruch gegen die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes Ltg.-832/A-3/331-2019 insb. In den §8 und §9a und führe dafür folgende Begründung an:
1. Sicherheitsaspekt
Argumentiert werden die Änderungen betreffend Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde mit dem Wunsch nach mehr Sicherheit vor Hundebissen.
Fakt ist, dass die große Mehrzahl von Verletzungen durch Hunde nicht im öffentlichen Raum stattfinden sondern im Haushalt bzw. im privaten Umgang mit dem Hund.
Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Hundebissen und Verletzungen müssen daher bei der Information der Hundehalter und in ihrem Umgang mit dem Hund ansetzen.
Eine Maulkorb- und Leinenpflicht bringt daher kein Mehr an Sicherheit.
2. Tierschutzaspekte
Die Verpflichtung zu Maulkorb und Leine für jeden Hund selbst auf alltäglichen Strecken (zum Beispiel aus der Wohnung durchs leere Treppenhaus über die Grünfläche der Wohnanlage) oder in Parkanlagen, die zum Spazierengehen genutzt werden, stellt eine unzulässige Einschränkung dar und beeinträchtigt das Wohlergehen des Tieres.
Selbst ein gut sitzender Maulkorb ist ein Fremdkörper am Kopf des Hundes und beeinträchtigt die mimische Kommunikation von Hunden untereinander. Diese Einschränkung ist nur dort in Kauf zu nehmen, wo sie tatsächlich erforderlich ist, nicht aber als pauschale Bestimmung.
3. Legistische Fragen
Die Gesetzesänderung sieht im §9a ,,Hundesicherungszonen" vor, die von den Gemeinden jederzeit an öffentlichen Plätzen innerhalb wie außerhalb des Ortsgebietes festgelegt werden können und für die Maulkorbpflicht und/oder Leinenpflicht verhängt werden kann. Nicht definiert werden Kriterien oder Ermessensbeurteilungen, nach denen dies erfolgen kann. Damit sind Willkür-Entscheidungen nicht zu verhindern, eine nachvollziehbare und vorhersehbare gesetzliche Rahmenbedingungen für BürgerInnen nicht gegeben.
Die Gesetzesänderung nimmt Hunde von der Maulkorbpflicht aus, die ,,ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden" ohne den Begriff ,,ständig" genauer zu definieren. Interpretiert man dies als außerhalb des privaten Bereiches ,,ständig" so stellt das ständige Tragen u.U. einen tierschutzrelevanten Tatbestand dar. Interpretiert man das ,,ständig" anders und toleriert z.B. das Absetzen des Hundes, damit der seinen Verrichtungen nachgehen kann, so ist ,,ständig" nicht mehr ständig und nicht mehr exekutierbar.
Ich fordere, von der Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen Abstand zu nehmen und die inkriminierten Passagen nach sachlichen, tierschutz-fachlichen und legistischen Gesichtspunkten zu überarbeiten. Für Fragen oder eine Hilfestellung dazu stehe ich gerne zur Verfügung."

E.T.

Danke Anna, bitte erhebt zahlreich Einspruch.
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.

Lucy

Auch ich, lebe ja in NÖ habe meinen Einspruch gemacht.
Carmen, Roman & Tina, unvergessen unsere Lucy, unvergessen unser Kater Sammy,unser Kater Leo und unsere Lili
Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge, sondern Leben inmitten von Leben, das auch leben will!
(Albert Schweitzer)

bluedog

in der fb-gruppe wurde geschrieben, dass einsprüche nur gelten, wenn sie mit dem entsprechenden formblatt eingereicht werden....     :29:  :35:
.
Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein.

E.T.

Finde ich ja zum Kotzen, aber wenns so sein muss werde ich es wohl machen. Das Formblatt bekommt man angeblich auf der Gemeinde??!!, werde mich noch schlau machen.
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.

sue78

Ich war auf der Gemeinde - die wissen von nichts, auch nicht wie man Einspruch erheben kann.

Lucy

Ich war heute auch auf Gemeinde. Die wissen bei uns auch von nix😏😖
Carmen, Roman & Tina, unvergessen unsere Lucy, unvergessen unser Kater Sammy,unser Kater Leo und unsere Lili
Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge, sondern Leben inmitten von Leben, das auch leben will!
(Albert Schweitzer)

sue78

Auf Facebook auf der Seite von ÖHU Suchhundestaffel ist gut beschrieben was man tun kann (Mail und/oder Formular). Das Formular kann man dort auch runterladen (ist Antrag zum Volksbegehren). Frist ist bis 5.Dezember.

Lucy

#9
 

­
Was kann ich also tun?
--------------------------------
Wenn du in Niederösterreich wählen darfst und dort einen ordentlichen Wohnsitz hast, dann kannst du bis spätestens 5. Dezember 2019 das Antragsformular:
­
1. ausdrucken,
2. ausfüllen (aber OHNE Unterschrift),
3. damit aufs Gemeindeamt/Magistrat gehen,
4. dort unter Aufsicht unterschreiben und
5. von Gemeinde/Magistrat bestätigen lassen.
­
Link zum Antragsformular:
https://www.suchhunde.at/download/Antrag-Ltg-832.pdf
­
Das fertige Antragsformular schickst du:
­
An die
Niederösterreichische Landesregierung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
­
Wenn du einer/eine von mehr als 25.000 Niederösterreicher/innen bist, die das bis spätestens 5. Dezember 2019 tun, kommt es zu einer Volksabstimmung. Damit hätten wir gemeinsam die Voraussetzung für eine öffentliche Diskussion als Basis für ein faires und artgerechtes Miteinander der Sozialpartner Mensch und Hund geschaffen!

https://www.suchhunde.at/download/Antrag-Ltg-832.pdf
ausfüllen und am Gemeindeamt erst unterschreiben. Vor Zeugen.
Carmen, Roman & Tina, unvergessen unsere Lucy, unvergessen unser Kater Sammy,unser Kater Leo und unsere Lili
Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge, sondern Leben inmitten von Leben, das auch leben will!
(Albert Schweitzer)

E.T.

Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.

Karo

Lt. einer Freundin steht auf FB nur ausdrucken und schicken. Wenn diese aufwändige Version stimmt, machen das wohl einige umsonst?!

E.T.

Das Formular ist ein Antrag auf eine Volksabstimmung. Das muss man so machen wie Carmen geschrieben hat. Ein Protestmail kann natürlich auch jede und jeder einfach senden.
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.

Lucy

 Das Formular muss befüllt werden und von Gemeinde bestätigt. Hab's gestern ausgedruckt. Gehe morgen aufs Gemeindeamt
Carmen, Roman & Tina, unvergessen unsere Lucy, unvergessen unser Kater Sammy,unser Kater Leo und unsere Lili
Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge, sondern Leben inmitten von Leben, das auch leben will!
(Albert Schweitzer)

Lucy

Protestmails habe ich bereits an alle Beteiligten geschrieben...keiner hat geantwortet :nervous:
Carmen, Roman & Tina, unvergessen unsere Lucy, unvergessen unser Kater Sammy,unser Kater Leo und unsere Lili
Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge, sondern Leben inmitten von Leben, das auch leben will!
(Albert Schweitzer)

sunny

War gerade bei uns auf der Gemeinde mit dem Ausdruck.
War die erste, die auf der Gemeinde haben erst heute die Info vom Land erhalten. Aber ich hab den Stempel und schicke es gleich ans Land NÖ.  :113:
🐶Coco & 🐶Jamie

sue78

Hier ist die aktuelle Fassung (Stiegenhäuser sind jetzt nicht mehr drin...)

https://noe-landtag.gv.at/fileadmin/gegenstaende/19/08/832/832G3.pdf

nini13

#17
Vielen Dank für die Einstellung des Links zum neuen Gesetzestext.

Gibt es hier wen im Forum der vielleicht meine Frage beantworten kann, da ich nicht so bewandert im Lesen von Gesetzestexten bin?!

Laut neuer Fassung müssen Hunde gemäß §2 und §3 an öffentlichen Orten mit Beißkorb UND Leine geführt werden. (Seite 3, Punkt 4)

Laut NÖ Hundehaltegesetz sind Hunde gemäß §2 und §3, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde.

Jetzt meine Frage:  Ich habe das so verstanden, dass für Hunde, die NICHT unter §2 und §3 fallen, also die meisten, sich nichts ändert und weiterhin Beißkorb ODER Leine gilt?

Stimmt das?



Lucy

Carmen, Roman & Tina, unvergessen unsere Lucy, unvergessen unser Kater Sammy,unser Kater Leo und unsere Lili
Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge, sondern Leben inmitten von Leben, das auch leben will!
(Albert Schweitzer)

sue78

Für die Hunde "ohne Gefährungspotential" gilt Leine UND Maulkorb an den näher angeführten öffentlichen Orten (Gaststätten, Parks, etc.), eben wo üblicherweise Menschenansammlungen sind (was auch immer das wieder heißt).

Flo

#20
Ich lese das nicht so heraus bzw hätte ich das aus den mir zugänglichen Infos nicht so interpretiert.
Ich habe mir auch die Aufzeichnung aus der Landtagssitzung über die Behandlung dieses Punktes abgeschaut.

Die einzelnen Punkte des Paragraphen 8 sind ,,eigenständig" zu sehen.
Würde der Punkt 5 ,,nur" für Listenhunde gelten – wäre er entweder Teil des Punktes 4 oder man hätte konkret Bezug auf den §2 und §3 genommen (wie im Pkt4)
Die einzelnen Punkt betreffen generell alle Hunde – außer es wird explizit im jeweiligen Punkt definiert für welche Hunde dieser Punkt gilt oder nicht gilt.

Ich hätte den Punkt 5 so gelesen – dass er für ALLE Hunde gilt – ob groß. klein, alt, jung, ,,sogen. Listenhund" oder nicht
Wobei ich mir bei der Formulierung ,,sofern erforderlich" schon die Frage stelle - wer und wie ,,erforderlich" interpretiert (wird)
"Jedenfalls -  an den aufgezählten Orte" betrifft aber aus meiner Sicht - ALLE Hund.

Ich frage mich auch wie es in PARKS (zB Laxenburg-Schloßpark oder Baden Rosarium) ausschaut ?

Genauso wie die LEINEN& MAULKOBPFLICHT in den HUNDESICHERUNGSZONEN aus meiner Sicht auch ALLE HUNDE betrifft


E.T.

Leute bleibt´s dran, die Grünen wollen dieses Gesetz wieder aufschnüren-, haben es ursprünglich mitbeschlossen. Unser Druck wirkt, bitte weiter protestieren. Meiner Meinung nach gilt Maulkorb-, und Leinenpflicht auf allen öffentlichen Plätzen für alle Hunde, für Listenhunde gilt ja schon seit längerer Zeit dieser Unsinn. Nur die Maulkorbpflicht im Stiegenhaus haben die PolitikerInnen schon herausgestrichen.
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.


nini13

Vielen Dank für die Antworten!
Da hab ich mich wohl zu früh gefreut! Schade!

Ich hab das Formular jetzt ausgedruckt und werde gleich morgen auf die Gemeinde gehen!

E.T.

War heute auf der Gemeinde, habe dort unterschrieben und dann den Brief abgesendet. Es waren schon etliche vor mir dort. Bitte Leute macht`s Werbung für den Protest, damit dieses Gesetz noch geändert wird.
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.