!!!! Mail-Protest nur bis 04.08. gegen 30.000 Schweinemassentierfabrik

Begonnen von Dany28, 03.08.2010 - 21:02

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Dany28

Bitte unterstützt den Widerstand gegen eine 30.000er-Schweineanlage des niederländischen Görtz-Konzerns (der insgesamt bereits an die 100.000 Schweine hält) in Zerbst, indem Ihr die beigefügte Mustereinwendung so oder verändert ganz rasch an das Landesverwaltungsamt in Halle schickt - die Einwendungsfrist endet am 4.8.! Einwender kann jeder von nah und fern sein, die Einwendungen sind formlos.
Nicht vergessen den Betreff zu ändern:
Einwendung zum Antrag der Görtz Zerbst GmbH & Co. Agrar KG (Amtsblatt 7/2010, S. 112)


Und bitte beteiligt Euch an der Internet-Abstimmung und mailt die Aufforderung dazu an ganz viele Bekannt weiter! Ganz offensichtlich versucht die Hähnchenlobby ganz organisiert, die Abstimmung zu ihren Gunsten zu drehen...
Abstimmung zum Hitzetod von 40.000 Masthühnern in Holthusen II im Kreis Uelzen nach dem Ausfall der Lüftungsanlage:

http://www.az-online.de/umfrage.html !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Danke


To: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de ; Gert.Zender@lvwa.sachsen-anhalt.de ; Katrin.Pareis@lvwa.sachsen-anhalt.de
Subject: Einwendung zum Antrag der Görtz Zerbst GmbH & Co. Agrar KG (Amtsblatt 7/2010, S. 112)


An das
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Dessauer Str. 70

06118 Halle




Einwendung zum Antrag der Görtz Zerbst GmbH & Co. Agrar KG in 39164 Kleinwanzleben auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zu Errichtung/Betrieb einer Anlage von Schweinen und Biogasanlage etc. in 39261 Zerbst (Amtsblatt 7/2010, S. 112)




Gegen das Projekt erhebe ich folgende Einwände:







- Die 16.400 Mastschweine und 15.400 Aufzuchtferkel werden nicht artgerecht gehalten.


- Das Entwicklungsziel des Naturparks, FFH-Gebiete und die Schutzgüter ,,Mensch", ,,Tier", ,,Pflanze", ,,Boden", ,,Wasser", ,,Klima" und ,,Luft" werden unzumutbar beeinträchtigt/geschädigt.


- Die Angaben zum Sonderlandeplatz des Luftsportvereins fehlen. Die Beeinträchtigung wird einfach übergangen. Die Auseinandersetzung mit den konkreten Daten fehlt. Der Betrieb des Luftsportvereins wird beeinträchtigt. Aus Sicherheitsgründen dürfte sich im Bereich der Start- und Landebahn keine explosive Anlage befinden. Der Luftverkehr ist auch durch die Abluftschornsteine stark behindert. Es entsteht nicht nur für die Nutzer der Flugzeuge, sondern auch für die Mitarbeiter in der Anlage und für die Tiere eine Gefahr.


- Die Studie zur Umweltverträglichkeit aus dem Jahr 2004 ist veraltet. Sie zeigt nicht den gegenwärtigen Stand der schützenswerten Schutzgüter auf.


- Schutz vor Immissionen:


· Ausreichende Filter für Abluft sind nicht vorgesehen.


· Bei den Ferkelstallungen gibt es überhaupt keine Filter.


· Durch die auftretende Stickstoffbelastung wird das FFH-Gewässer – die Obere Nuthe – unzumutbar belastet. Die Grenzwerte werden überschritten.


· Es ist zu erwarten, dass durch die Ammoniakbelastung Biotope zerstört werden.


· Boden und Grundwasser sind im Bereich des Flughafens gefährdet. Die Gülle soll über die Betonflächen des Flugplatzes abgeführt werden. Diese Flächen sind nicht dicht, sondern vielmehr porös und spröde aufgrund ihres Alters und weisen große Sprünge auf. Es gibt auch kein Gutachten und keinen Beleg, der die Geeignetheit der Betonplatten bestätigen könnte.


· Bei der Prüfung der Belastung durch Immissionen wird die Vorbelastung völlig außer Acht gelassen. Es besteht im zu berücksichtigen Bereich bereits eine Enten-mastanlage. Durch diese Mastanlage besteht bereits eine Belastung durch Ammio-niak.


- Die umliegende Bevölkerung und auch die Bewohner von Zerbst werden durch die Luft-immissionen beeinträchtigt. Die zulässigen Grenzwerte werden überschritten. Die bislang unterstellten Winddaten sind völlig unzureichend und fehlerhaft. Die Daten sind nicht aussagekräftig und beruhen auf veralteten Messungen. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich in den letzten Jahren die Anzahl der Stürme aufgrund des Klimawandels erheblich erhöht hat.


- Die Abluft – die wie in der Ferkelanlage ungefiltert emittiert, stellt nicht nur eine Geruchsbelästigung dar, sondern schädigt die Bevölkerung auch durch multiresistente Krankheitserreger. Im Einzugsgebiet liegen auch Nahrung produzierende Gewerbe wie Bauernhöfe und Gärtnereien.


- Brandschutz:


· Die Biogasanlage ist extrem explosions- und brandgefährdet. Die Stadt Zerbst hat weder personell noch technisch geeignete und ausreichende Möglichkeiten, diese Gefahr zu beherrschen. Der Antragsteller hat diesbezüglich noch keinen Kontakt. Es ist völlig offen, ob und wann Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Auch die Finanzierung ist offen. Soweit keine Regelung im Genehmigungsverfahren vorgesehen wird, treffen die Kosten die Bürger vom Zerbst!


· Entgegen der Ankündigung im Antrag hat der Antragsteller sich nicht mit dem Stadtwehrleiter in Verbindung gesetzt. Dies war auch von dem Gutachter Schulze vorgeschrieben. Bei Anlagenbau ohne Klärung dieses Problems besteht eine akute Gefahr für die Mitarbeiter in der Anlage und für die Tiere. Im Katastrophenfall wäre aber die gesamte Region Zerbst betroffen.


· Es fehlen Geräte zum Aufspüren des Gases. Insofern wären auch zu Hilfe gerufene Feuerwehrleute in Lebensgefahr! Das Brandschutzgutachten betont, dass die Tierrettung nicht nur eine sofortige Branderkennung, sondern auch einen hohen Personalaufwand erfordert. Entsprechend den Vorgaben dieses Gutachtens erfolgte keinerlei Umsetzung! Es gibt nicht einmal einen Löschwasseranschluss geschweige denn Löschwasserteiche!


- Abfallentsorgung:


· Es gibt keine überprüfbare sichere Beseitigung von Gülle und Reststoffen aus der Gülleverwertung.


· Aufgelistete Verträge mit Abnehmern sind nicht überprüfbar.


· Erforderlich ist, dass der Antragsteller auch die Flächen aufzeigt, auf denen diese Stoffe ohne Gefährdung des Bodens ausgebracht werden können.


· Notwendig ist auch das Aufzeigen der Fruchtfolge. Im vorgesehenen Ort Klein Wanzleben besteht bereits eine Überdüngung. Es drängt sich auch der Verdacht auf, dass es sich um Scheinverträge mit Briefkastenfirmen handelt.


- Widersprüchliche Zahlen zur Anlagendimensionierung:


· Was wird hier überhaupt geplant? Einmal ist die Rede von drei, dann von vier Ställen. Einmal ist die Rede von 16.384, dann von 24.576 Mastplätzen.


· Die im Antrag angegebene Güllemenge ist falsch. Die Lagerkapazität reicht lediglich für vier und nicht für die vom Gesetzgeber vorgegebenen sechs Monate.


· Es lassen sich im Antrag drei verschiedene Angaben zu den Güllegruben finden. Ein derartiger Antrag, der noch nicht einmal die Mindestvoraussetzungen einer nachvollziehbaren Baubeschreibung liefert, ist schon deswegen von vornherein zurückzuweisen. Gruben werden unterschiedlich mal mit einer Größe von 100 Kubikmetern, mit 180 – 200 bzw. 275 Kubikmetern beschrieben.


- Tierschutz:


· Die Mastplätze werden zu wenig mit natürlichem Licht versorgt. Die Fensterflä-che, die mit 1,6 % der Stallgrundfläche veranschlagt ist, liegt unter dem üblichen Maß von derzeit ausgeführten Bauten mit 3 %.


· Die Tierhaltung im Bereich der Ein- und Ausflugschneise verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Die Tiere erleiden durch den extremen Lärm Stesssituationen, die nicht zumutbar sind (Wer möchte im Bereich einer Einflugschneise ein Wohnhaus errichten?).


- Tourismuskonzept:


· Nicht nur die Stadtverwaltung, sondern auch viele Bürger/innen arbeiten daran, Zerbst als Stadt Katharina der Großen für den Tourismus zu erschließen. Hieran hängen viele Arbeitsplätze im Bereich Gaststätten, Hotels, Kultur... Diese nachhaltige Entwicklung wird zerstört.




NABU Rheinalnd-Pfalz


Ocean Care/Schweiz


Komitee gegen den Vogelmorde.V./Bonn


Komitee für Igelschutz e.V. Hamburg


Zusammenarbeit mit

Rettet denRegenwalde.V /Hamburg

PAKT e.V./ Düsseldorf