gerade gelesen:
https://noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html?fbclid=IwAR1ZLJdXSn94dEm1OiMDYMN-ktR0QKy1eSKzGG4brckZIjBCtlu4XT-NXvIAm 11.5.2023 fand eine Online-Schulung der WKO über
das NÖ Hundehalte-Gesetz 2023 (NEU), welches ab 1.6.2023 in Kraft tritt.Grundsätzlich ändert sich,
dass jeder Hundebesitzer (auch Altbestand) bei der Gemeinde die Versicherungen der Hunde, samt der Höhe des Versicherungs-Schutzes € 750.000,--, bis 1.6.2025 nachbringen müssen.In Niederösterreich dürfen nur mehr
höchstens 5 Hunde bzw. 2 Listenhunde in einem Haushalt gehalten werden. Ein Sachkunde-Unterricht kann nur fachkundigen Person (z.b. Hundetrainer des ÖKV/ÖHU usw.) und einem Tierarzt erfolgen. Die Dauer vom NÖ-Sachkunde NEU (nicht für Listenhunde) beträgt mindestens 3 Stunden und ist genauso wie der MINDESTPREIS von €75,-- vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Für diese teilgenommene Unterrichtseinheit erhält man als Teilnahmebestätigung den Sachkunde-Ausweis/NÖ Hunde Pass.
Haftpflicht-Versicherung für jeden Hund mit Mindesthöhe von 725.000,- für Personen- und Sachschaden ist verpflichtend.
Ab 1.6.2023 ist bei NEUANMELDUNG eines Hundes bei der Gemeinde die Sachkunde-Bestätigung (bis spätestens 6 Monate nach der Anmeldung nachzubringen)
und die Bestätigung der Haftpflicht-Versicherung bei der Gemeinde abzugegeben.