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Allgemeines => Tierschutz live => Thema gestartet von: Eisi am 16.06.2014 - 18:01

Titel: Nach Hundeabnahme vom Amtstierarzt neuer Hund?
Beitrag von: Eisi am 16.06.2014 - 18:01
Hallo!

Ich hätte eine Frage.

Dürfen sich Leute denen der Hund vom Amtstierarzt abgenommen worden ist,  wieder einen neuen Hund nehmen?
Wie ist das geregelt? Mir ist da heute etwas zu Ohren gekommen....

lg
Titel: Re: Nach Hundeabnahme vom Amtstierarzt neuer Hund?
Beitrag von: Giovanna am 16.06.2014 - 18:10
weiß nicht, wenn nicht ausdrücklich ein Tierhalteverbot ausgesprochen worden ist..?
Titel: Re: Nach Hundeabnahme vom Amtstierarzt neuer Hund?
Beitrag von: bluedog am 16.06.2014 - 19:13
normalerweise müsste dann auch ein tierhalteverbot ausgeprochen werden, wenn das nicht geschehen ist, kann man nur erneute missstände sofort wieder melden....
Titel: Re: Nach Hundeabnahme vom Amtstierarzt neuer Hund?
Beitrag von: Eisi am 17.06.2014 - 20:11
Okay danke....wie lange gilt denn so ein Tierhalteverbot?
Titel: Re: Nach Hundeabnahme vom Amtstierarzt neuer Hund?
Beitrag von: Fennek am 17.06.2014 - 21:33
Zitat von: Eisi am 17.06.2014 - 20:11
Okay danke....wie lange gilt denn so ein Tierhalteverbot?

Das hängt immer vom Einzelfall ab, kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend ausgesprochen werden. Und leider gilt es oft auch nur für ein Bundesland, zieht man also um, gilt es dort dann nicht.
Titel: Re: Nach Hundeabnahme vom Amtstierarzt neuer Hund?
Beitrag von: Dani30 am 09.07.2014 - 19:15
Da muss ich leider zustimmen. Wenn ein Tier beschlagnahmt wird heißt das nicht, dass er keine Tiere mehr halten darf. Da muss ein Tierhalteverbot ausgesprochen werde. :-(