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Allgemeines => Pflegestellen-Infos => Thema gestartet von: Jendara am 18.02.2026 - 00:59

Titel: Hundehaltergesetz OÖ - Relevanz für Pflegestellen?
Beitrag von: Jendara am 18.02.2026 - 00:59
Hallo,

weil's mich grad brennend interessiert - in OÖ gibt's seit 2024(?) ja das neue Hundehaltergesetz, in dem steht, dass Hundehalter mit großen Hunden (>40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht) innerhalb von 6 Monaten eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) positiv bestehen müssen + natürlich Anmeldung bei der Gemeinde etc.
Ging bisher davon aus, dass das erst für den Endbesitzer relevant ist, aber im Gesetz wird das Thema Pflegestelle nicht eigens behandelt, sondern es "Halter" definiert als Personen, die über längere Zeit die Verantwortung für den Hund haben. (Ans Beispiele für Ausnahmen werden zB kurze Krankenhausaufenthalten oder Urlaubsvertretung angeführt)

Wie wird das Gesetz denn im Tierschutz interpretiert? Gilt diese ATP tatsächlich auch für Pflegestellen? Grad bei Schüchtis ja vmtl. eine nicht ganz einfache Sache. Wie ist das mit der Hundesteuer? Anmeldung bei der Gemeinde etc.

LG Carrina