Leben oder Tod

Begonnen von lillycat, 21.04.2011 - 10:58

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lillycat

Hi Leute!

Gleich vorweg ich weiß das Nitra voll ist und wir selbst um Pflegestellen raufen und viel zu wenige haben, aber hier gehts um Leben und Tod.
Wir haben bei uns in der Siedlung einen Neufundländer-Labradormix der bis auf die Knochen abgemagert ist  und ausser dem Fuchsräude hat. Der Besitzer ist nicht ganz dicht, ein riesen A..... der nichts dagegen unternimmt.
Trotz meherer Anzeigen macht die Behörde nichts!!!! Die Hündin namens Ronja läuft von Tür zu Tür und bettelt nach Futter was sie auch so gut es geht von uns bekommt. Aber das ist viel zu wenig und Ronja wird durch Krankheit und Futtermangel immer schwächer. Ausser dem ist sie den ganzen Tag auf der Straße und rennt auch auf die Haupstraße. Es ist nur eine Frage der Zeit bis der Hund elendig zu Grund geht oder von einem Auto erwischt wird.
Bitte wenn jemand eine Idee hat oder helfen kann meldet euch bei mir ich hätte eine Idee aber dazu brauch ich einen Platz wo sie hin kann.
Meine Telnr. 06765531208
Danke für jede Meldung oder Idee.

Lg. Lillycat

Lord Mike

Hallo??? Der Amtstierarzt macht nix dagegen??? Ned amal wenn der Hund krank ist? Gibts ja ned,......
Ich würd halt dem Amtstierazt mal sagen, das wenn er da nix unternimmt, das du dich da an die Zeitung oder so wendest,......bei da Krone gibts ja so ne Tierschutzbeauftragte, vlt kann die helfen!!

Ich find das mit den Amtstierärzten immer geil,......die sind leider in vielen Fällen sowas von sinnlos!

Ich hoffe da tut sich was bei diesem armen Hund!!

jmb5655

Hi
Ich würde sie einfangen und ins Tierschutzhaus bringen. Und denen dort sagen wer ihr Besitzer ist (wenn bekannt) und dort dem zuständigem Tierarzt zeigen. Spätestens der muss doch was machen können.
Wenn das nicht klappt würde ich Anzeige gegen den Besitzer erstatten.

Hoffe die arme Hündin findet bald ein richtiges Zuhause. Dafür muss sie aber ihr Besitzer hergeben oder sie muss im gerichtlich weggenommen werden. Alles andere z.B. sie weg bringen und vermittel könnte sehr große Schwierigkeiten für den neuen Besitzer bedeuten. Da sie dann vielleicht als gestohlen gilt.

Wenn ihr Hilfe beim Einfangen braucht - sagt bescheid. Helfe gerne.
LG Julia

lillycat

Das mit dem Anzeigen haben wir schon gemacht nützt aber gar nichts keiner tut irgend etwas. Das mit dem einfangen hab ich mir auch schon gedacht will aber die Kleine nicht ins Tierschutzhaus bringen da der Typ sie sicher dort sucht!!!!! Habe von Anna die Telnr vom Tier Ombudsmann werde da mal anrufen. Es müsste gleichzeitig ein Tier Halteverbot erwirkt werden denn die Krönung ist ja, dass er einen Rüden sucht damit er wieder Welpen zum verkaufen hat. Aber das werde ich zu verhindern wissen.


Lg Lilly(cat)

Lord Mike

Boah eh,...... verdienen will er auch noch drann, das is ja wohl mal wieder der Klassiker, sich nicht die Bohne um das Tier kümmern, und dann auch noch Kohle scheffeln wollen!  :boese:

Melde dich wenn es was neues gibt bitte!!

Singu

wo ist das genau? In Wien?
Da regen sich Leute eh wegen jedem Blödsinn auf und rufen die Polizei etc. aber bei solch einem Notfall kümmert sich keiner?? Wie kann sowas sein?
Wahrscheinlich "nur" weils ein Hund ist...  :evil: :evil: :evil:
Da muss man doch was machen können!
Bitte sag bescheid wenn du etwas weisst oder Hilfe brauchst!

MissRippin

ich täts auch einfangen und ab ins WTH, da kriegt sie essen und medizinische versorgung.

du müsstest halt nur erwirken dass er den hund nicht mehr bekommt, auch wenn es schlimm is und ich keinem hund sowas gönne aber immerhin noch immer besser als es passiert was und sie muss bei so einem idioten bleiben das sich eh nicht kümmert und sie auch noch decken lassen will.
lg Mimi und die Fellmonster

lillycat

Hi habe mit dem Tier- Ombutsmann telefoniert die werden sich mit dem Vet.Amt in Verbindung setzen und nachfragen warum nach mehreren  Anzeigen noch immer nichts geschehen ist. Bin Neugierig ob jetzt etwas passiert!! Damit auch ein Tierhalteverbot erwirkt wird. Melde mich falls es etwas Neues gibt.

Lg.Lillycat

Aussie

Vielleicht hilft es weiter wenn man gegenüber den Behörden oder der Polizei einzelne Inhalte des Tierschutzgesetzes weiß (die glauben dann oft man ist Anwalt oder ähnliches und geben dann gerne nach):

§ 5. Verbot der Tierquälerei
(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
10. ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt;
13. die Unterbringung, Ernährung und Betreuung eines von ihm gehaltenen Tieres in einer Weise vernachlässigt, dass für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind oder es in schwere Angst versetzt wird;

§ 6. Verbot der Tötung
(1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.

§ 7. Verbot von Eingriffen an Tieren

§ 9. Hilfeleistungspflicht
Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen.

§ 37. Sofortiger Zwang
(1) Die Organe der Behörde sind verpflichtet,
1. wahrgenommene Verstöße gegen §§ 5 bis 7 durch unmittelbare behördliche Befehls- und Zwangsgewalt zu beenden;
 2. ein Tier, das in einem Zustand vorgefunden wird, der erwarten lässt, dass das Tier ohne unverzügliche Abhilfe Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst erleiden wird, dem Halter abzunehmen, wenn dieser nicht willens oder in der Lage ist, Abhilfe zu schaffen.
(2) Wenn dies für das Wohlbefinden des Tieres erforderlich ist, können Organe der Behörde Personen, die gegen §§ 5 bis 7 verstoßen, das betreffende Tier abnehmen. Die Organe der Behörde sind berechtigt, bei Tieren, für die das Weiterleben mit nicht behebbaren Qualen verbunden ist, für eine schmerzlose
Tötung zu sorgen.
(3) Für abgenommene Tiere gilt § 30. Sind innerhalb von zwei Monaten nach Abnahme im Sinne
des Abs. 2 die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Haltung des Tieres aller Voraussicht nach
geschaffen, so ist es zurückzustellen. Andernfalls ist das Tier als verfallen anzusehen.

§ 38. Strafbestimmungen
(1) Wer
1. einem Tier entgegen § 5 Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt oder
2. ein Tier entgegen § 6 tötet
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7 500 Euro, im
Wiederholungsfall bis zu 15 000 Euro zu bestrafen.
(2) In schweren Fällen der Tierquälerei ist eine Strafe von mindestens 2 000 Euro zu verhängen.

Vielleicht hilft´s euch. Die besten Wünsche begleiten Euch.

Das ganze Gesetz unter http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Tiergesundheit/Tierschutz/Tierschutzgesetz/