Hundehaltergesetz OÖ - Relevanz für Pflegestellen?

Begonnen von Jendara, 18.02.2026 - 00:59

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Jendara

Hallo,

weil's mich grad brennend interessiert - in OÖ gibt's seit 2024(?) ja das neue Hundehaltergesetz, in dem steht, dass Hundehalter mit großen Hunden (>40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht) innerhalb von 6 Monaten eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) positiv bestehen müssen + natürlich Anmeldung bei der Gemeinde etc.
Ging bisher davon aus, dass das erst für den Endbesitzer relevant ist, aber im Gesetz wird das Thema Pflegestelle nicht eigens behandelt, sondern es "Halter" definiert als Personen, die über längere Zeit die Verantwortung für den Hund haben. (Ans Beispiele für Ausnahmen werden zB kurze Krankenhausaufenthalten oder Urlaubsvertretung angeführt)

Wie wird das Gesetz denn im Tierschutz interpretiert? Gilt diese ATP tatsächlich auch für Pflegestellen? Grad bei Schüchtis ja vmtl. eine nicht ganz einfache Sache. Wie ist das mit der Hundesteuer? Anmeldung bei der Gemeinde etc.

LG Carrina

Merle

Hallo,

Ich denke es kommt darauf an, ob die Pflegestelle die Hunde bei der Gemeinde meldet.
Sobald ein Hund bei der Gemeinde angemeldet wird, wird automatisch nach den Nachweisen verlangt und gegebenenfalls gestraft (auch automatisch).
Vielleicht gibt es eine Pflegestelle aus oö, die dir die Frage beantworten kann.

Lg

Misho Mama

Hallo zusammen, ich arbeite im Bürgerservice des Stadtamtes Pregarten und bin Mama des besten Hundes der Welt.
Also, laut Frau Roither vom Amt der OÖ Landesregierung wurde leider die Thematik "Pflegestellen" im neuen Gesetz nicht angeführt.
Kurz: eine Pflegestelle, welche einen Pflegestellenvertrag mit einem Tierschutzverein hat, fällt nicht unter die "Haltereigenschaft", da sie den Hund nicht dauerhaft betreut.
Hunde bei Pflegestellen zahlen keine Hundesteuer und die Alltagstauglichkeitsprüfung muss dann erst der definitive Halter absolvieren und nicht die Pflefestelle.

Ich hoffe, das wird in der Praxis bei den Gemeinden auch so praktiziert.
Natürlich glaube ich an Liebe auf den ersten Blick........ich habe einen Hund ;)

Misho Mama

Ich habe die Sätze auch schrifllich von der Landesregierung: Die Bestimmungen des OÖ HHG 2024 werden bei Gnadenhöfen, Tierheimen und Pflegestellen nicht angewendet. Folglich ist keine Abgabe zu leisten, keine Anmeldung oder Alltagstauglichkeitsprüfung durchzuführen.

Falls es jemand möchte, kann ich es gerne per Mail versenden.

Ich hab mich sowohl privat wie auch beruflich schon sooooo oft über dieses neue Gesetz geärgert. Sobald ein Hund innerhalb der 6 Monate die Prüfung nicht schafft, muss von der Gemeinde ein Bescheid ausgestellt werden und dieser Hund gilt als "auffällig" - dh Leinen und Maulkorb und Absolvierung eines Wesentests (der günstigste im Linzer Raum kostet 750 Euro) und Absolvierung einer Zusatzausbildung.
Tja.....



Natürlich glaube ich an Liebe auf den ersten Blick........ich habe einen Hund ;)

Merle

Danke für deine Antwort! Ich halte das Gleiche von dem Gesetz wie du... aber wenigstens werden Pflegestellen da ausgenommen, sonst wäre es ja unmöglich, größeren Hunden ohne einen ziemlichen finanziellen Aufwand einen Pflegeplatz zu bieten (750€ ist ja verrückt). Demnach muss ein Pflegehund auch nicht bei der Gemeinde gemeldet werden. Gut zu wissen  :kacsint2:

Jendara

#5
Zitat von: Misho Mama am Gestern um 10:59Ich habe die Sätze auch schrifllich von der Landesregierung: Die Bestimmungen des OÖ HHG 2024 werden bei Gnadenhöfen, Tierheimen und Pflegestellen nicht angewendet. Folglich ist keine Abgabe zu leisten, keine Anmeldung oder Alltagstauglichkeitsprüfung durchzuführen.

Falls es jemand möchte, kann ich es gerne per Mail versenden.

Ich hab mich sowohl privat wie auch beruflich schon sooooo oft über dieses neue Gesetz geärgert. Sobald ein Hund innerhalb der 6 Monate die Prüfung nicht schafft, muss von der Gemeinde ein Bescheid ausgestellt werden und dieser Hund gilt als "auffällig" - dh Leinen und Maulkorb und Absolvierung eines Wesentests (der günstigste im Linzer Raum kostet 750 Euro) und Absolvierung einer Zusatzausbildung.
Tja.....

Perfekt, vielen Dank für die Auskunft!!

Das wär sonst echt ein Wahnsinn. Hab mich beim Lesen vom Gesetz direkt gefragt, wie das mit traumatisierten Hunden oder welchen, die gar nichts kennen, sonst überhaupt funktionieren soll...
Also bei einem größeren Hund in OÖ am besten immer erst den Weg über eine Pflegestelle gehen, bis er bereit ist, die Prüfung auch tatsächlich zu schaffen. Sonst kommt man da wirklich schnell in Teufels Küche.

Misho Mama

#6
Als der Gesetzesentwurf den Gemeinden im Sommer 2024 zur Begutachtung vorgelegt wurde, waren hunderte Stellungnahmen in Richtung: "Schulung und Kontrolle der Hundehalter:innen" -  aber das wurde nicht berücksichtigt.
Wir hatten in der Gemeinde einen Fall, wo ein (total gutmütiger) Staffmix im Dez 2024 bereits 7,5 Jahre alt war und leider bereits ziemlich krank und zusätzlich das Frauli lange im Krankenhaus war und dadurch die Frist für die Alltagstauglichkeitsprüfung abgelaufen war. Prompt hat das Land meine Kollegin informiert, dass es keine Ausnahmen gibt und bei Nichtablegung der Prüfung eine Hundehaltung untersagt wird.
Das war echt ein Theater!
Jedenfalls wurde Luzie dann auf die Mutter umgemeldet und diese hat die Prüfung dann mit Müh und Not im Jänner 2026 geschafft und ist dann leider diesen Sonntag verstorben.
Die emotionale Belastung für die Familie war echt enorm.

Das Gesetz besagt:
Ein Hund wird als auffällig eingestuft, wenn er die Prüfung innerhalb der 6 Mo nicht schafft.
Nach Erhalt des Bescheids "auffällig" muss innerhalb von 3 Monaten eine verhaltensmedizinische Evaluierung gemacht werden und eine Zusatzausbildung innerhalb von 6 Monaten.
Leinen und Maulkorbpflicht ebenfalls.
Wird die Evaluierung und Zusatzausbildung nicht fristgerecht vorgelegt, ist die Hundehaltung zu untersagen.

Die Hundelisten liegen bei der Gemeinde, bei der BH und der LR auf und sobald eine Frist überschritten wird, erhalten wir automatisch über das Kommunalnet eine Info und müssen handeln.

Also, mein Misho hätte die Prüfung nie und nimmer innerhalb von 6 Monaten geschafft.
Mithilfe von Einzelstunden einer Trainerin hat er es nach einem Jahr geschafft, halbwegs entspannt bei Autos, Fahrräder und anderen Hunden vorbei zu gehen.
Mittlerweile ist er der beste Hund der Welt (der liebste Hund war er ab dem ersten Tag  :herz: ), aber es war ein langer Weg.

Bei einer Schulung betreffend dem neuen Hundehaltegesetz wurde meiner Kollegin klar gesagt: mit dem neuen Gesetz soll auch verhindert werden, dass sich jeder einen billigen Hund aus dem Ausland holt, weil ihnen die braven Hunde vom Züchter zu teuer sind.

Wäre ich bei dieser Schulung vom Land dabei gewesen, hätte ich die Vortragende wahrscheinlich angesprungen und ihr mal den "Tierschutzgedanken" lautstark erklärt.

Natürlich glaube ich an Liebe auf den ersten Blick........ich habe einen Hund ;)

Jendara

#7
Es is sowas von arg. Ich glaube nicht, dass sich jeder neue Halter dem ganzen Ausmaß dieses Gesetzes bewusst ist.
Und es kann auch einfach voi "blöd laufen". Auch ein super sozialer Züchterhund kann plötzlich leinenaggressiv werden, wenn er zB gebissen wurde oder ihm in der Pupertät plötzlich die Hormone einschießen. Die Phase zwischen 1 Jahr und 1,5 Jahren ist ja Hormonüberschuss pur .... da vergessen viele, dass sie überhaupt je was gelernt haben.