Wer kennt Shanti?

Begonnen von bluedog, 27.02.2014 - 09:17

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bluedog

Am Freitag den 22.2.2014 parkte ein Auto mit Neusiedler Kennzeichen (ND) direkt neben einer relativ stark befahrenen Straße zwischen Prellenkirchen und Potzneusiedl. Vorüberfahrende Autolenker wunderten sich noch, dass man einen Hund ohne Leine neben der Straße laufen lässt...

Doch der Hund wurde ausgesetzt. Mit einem schmutzigen hellblauen Handtuch, auf das die Hündin offensichtlich abgelegt wurde.

Völlig verzweifelt rannte Shanti - wie wir sie genannt haben - noch den ganzen Tag und die ganze Nacht bis zum Nachmittag des folgenden Tages immer wieder über die Straße und quer über die Felder, versuchte zu ihrem blauen Handtuch zurückzukommen, flüchtete vor allen Personen die versuchten sie einzufangen, und war total verstört. Auch die Hundefalle betrat sie nicht.
Am Samstag gelang es einem Passanten, sie in einen Garten zu treiben, wo wir sie dann endlich einfangen konnten. Nun erholt sie sich bei uns im Tierheim und fasst wieder Vertrauen zu Menschen.

Die Puli(mischlings)dame dürfte etwa 3-6 Jahre alt sein, und wurde vor nicht allzu langer Zeit geschoren. Sie trug ein altes Lederhalsband, leider war sie nicht gechipt.

Wir suchen nun intensiv nach dem Menschen, der die Hündin einfach ausgesetzt hat. Nicht nur hat er das Leben des Hundes gefährdet sondern auch das der Autofahrer.

Wer kennt Shanti? Es wäre möglich dass sie ursprünglich aus dem Ausland kommt.

www.tierheimbruck.at
Pachfurther Straße 8
2460 Bruck/Leitha
office@tierheimbruck.at
02162/65426





.
Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein.

Giovanna

habs im Facebook gesehn.. Leider is der neusiedler Bezirk ziemlich groß..also das ND kann viel sein..
und so ein schwarzes Lederhalsband is auch nicht unbedingt so was Signifikantes..  :grave:

Karo

hoffentlich erkennen Menschen den Hund (Nachbarn?) und liefern einen Hinweis. So eine feige Aktion.

kkosh

würde mir auch sehr wünschen, dass diese herzlose krätze gefunden wird.
leider bekommt der/diejenige nicht die strafe die er/sie verdient hätte, aber wenigstens oder hoffentlich doch ein wenig ärger...
Mistkäfer elender - so etwas (s)einem Tier antun, wird ich nie und nimmer verstehen können.

Terryann

und heisst es jetzt   "... wer WILL Shanti?"

gibt es ein Bild von ihr?

Selbst wenn der Aussetzer gefunden wird, wird sie ihm hoffentlich  nicht zurückgegeben, oder?

Lieben Gruß von Barbara mit Amigo und Nerly und Gästen Frankie und Santiano - in Gedanken bei uns: Terry, Annie,  Bobby, Masha, Chico, Mara, Sorbas, Blacky, Adita

MilkaCat

Liebe Grüße
Karin mit Yogi, immer im Herzen Milka & Minnie

Terryann

Zitat von: bluedog in 27.02.2014 - 09:17
....
Wir suchen nun intensiv nach dem Menschen, der die Hündin einfach ausgesetzt hat. Nicht nur hat er das Leben des Hundes gefährdet sondern auch das der Autofahrer.
....

und wenn er gefunden wird ... ?
Anzeige w Verstoß gg. Verbot der Tierquälerei (§ 5 TSchG) insbesondere Aussetzen (§ 5 Abs. 2 Z 14 TSchG),
und auch lt. StGB - Verbot der Tierquälerei (§ 222 StGB) -??
Ziel? Geldstrafe? Gerichtsverfahren?


wenn ihm was auferlegt wird, u.a. die Kosten des Tierheimes, besteht dann nicht Gefahr, dass dem Hund was passiert, weil er sich an ihm rächt? Weil irgend eine Erklärung, warum das Tier auf die Straße gekommen ist, wird es wohl geben?

und - ganz im Ernst -

vlt. wurde die Autotür aus irgendeinem Grund geöffnet, und der Hund ist rausgesprungen, weil er dachte, sie sind schon da, und es wurde nicht bemerkt ... das gibt's. das weiss ich.



Lieben Gruß von Barbara mit Amigo und Nerly und Gästen Frankie und Santiano - in Gedanken bei uns: Terry, Annie,  Bobby, Masha, Chico, Mara, Sorbas, Blacky, Adita

lina

Zitat von: Terryann in 28.02.2014 - 21:17
Zitat von: bluedog in 27.02.2014 - 09:17
....
Wir suchen nun intensiv nach dem Menschen, der die Hündin einfach ausgesetzt hat. Nicht nur hat er das Leben des Hundes gefährdet sondern auch das der Autofahrer.
....

und wenn er gefunden wird ... ?
Anzeige w Verstoß gg. Verbot der Tierquälerei (§ 5 TSchG) insbesondere Aussetzen (§ 5 Abs. 2 Z 14 TSchG),
und auch lt. StGB - Verbot der Tierquälerei (§ 222 StGB) -??
Ziel? Geldstrafe? Gerichtsverfahren?


wenn ihm was auferlegt wird, u.a. die Kosten des Tierheimes, besteht dann nicht Gefahr, dass dem Hund was passiert, weil er sich an ihm rächt? Weil irgend eine Erklärung, warum das Tier auf die Straße gekommen ist, wird es wohl geben?

und - ganz im Ernst -

vlt. wurde die Autotür aus irgendeinem Grund geöffnet, und der Hund ist rausgesprungen, weil er dachte, sie sind schon da, und es wurde nicht bemerkt ... das gibt's. das weiss ich.

Ihr Lieben, der Hund wurde mit einem schmutzigen, hellblauen Handtuch auf einem Feldweg bewusst ausgesetzt!! Das Handtuch ist sicherlich nicht rein zufällig mit dem Hund aus dem Auto gefallen!! Shanti saß in ihrer Verzweiflung auf dem kleinen blauen Handtuch und wusste nicht wohin! Shanti ist nicht gechipt, somit gibt es keinen offiziellen Besitzer!! Sie ist jetzt im Tierheim Bruck an der Leitha, wo sie von uns verwöhnt und gepflegt wird und wo ein passendes Zuhause für die Hündin gesucht wird!! Es wäre wünschenswert gewesen, den Idioten zu finden, der sie ausgesetzt hat (ja, das ist eine Straftat!!) wichtiger jedoch ist uns Shanti, und dass sie Jemanden findet, der ihr so etwas nicht mehr antut!!!

Terryann

... ich glaub, nach 1 Woche kann die Gemeinde frei verfügen, d.h.

ich wünsch Shanti, dass ganz bald von lieben Menschen entdeckt wird!!  :54:
Lieben Gruß von Barbara mit Amigo und Nerly und Gästen Frankie und Santiano - in Gedanken bei uns: Terry, Annie,  Bobby, Masha, Chico, Mara, Sorbas, Blacky, Adita

nuffl

Ich find das immer wieder so unendlich traurig... Man muss doch das hirn einschalten, bevor man ein andres lebewesen zu sich holt... Und dann noch aussetzen und nicht einmal den mut haben, das tier ins tierheim zu bringen ist das allerletzte...

Shanti sieht sehr süss aus! Ich wünsch ihr alles gute und vernünftige neue besitzer!

lina

Zitat von: Terryann in 01.03.2014 - 16:39
... ich glaub, nach 1 Woche kann die Gemeinde frei verfügen, d.h.

ich wünsch Shanti, dass ganz bald von lieben Menschen entdeckt wird!!  :54:

Die Gemeinde hat eigentlich gar nix damit zu tun ;-)! Fundhunde werden bei uns nach 30 Tagen zur Vergabe freigegeben!

E.T.

Jeder Besitzer hat 30 Tage das Recht, seine Hündin vom TH, der Finderin etc. zurückzuholen, nach dieser Frist kann die Hündin frei vergeben werden. Nehme nicht an, dass der Besitzer von Shanti auftauchen wird, müsste etliche Fragen beantworten können und mit einer Anzeige rechnen. Wünsche Shanti, dass sie bald endgültig ankommen darf.
Anni
 Mit dem Rüden Cobby und  der Hündin Culi (hieß hier Charlotte). Joki, Kiro und Nomi, mein Sechserrudel Minnie, E.T., Nuri, Tinki, Noti und Nelly jetzt leider nur mehr im Herzen.