Hundeführerschein, wer kennt sich aus?

Begonnen von Eskima, 31.01.2010 - 11:45

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Eskima

Hallo!
Wer hat den Durchblick? Was hat es mit dem Hundeführerschein wirklich auf sich?
Wer MUSS ihn machen? Bei Neuanschaffung eines Hundes? Wenn man Hund schon hat? Wie ist das in der STMK?
Ich blick einfach nicht durch! Und die Aussage:"HFS für gefährliche Rassen" was bitte soll das?

Wäre ein gutes Diskussionsthema!
Niki

camellia

Es kommt drauf an in welchem Bundesland du lebst.
In NÖ ist seit der Novelle des Hundehaltegesetzes  für alle Listenhunde und deren Mischlinge, wobei der Nachweis, dass es kein Mischling mit einer Listenrasse ist beim HH liegt, ein Sachkundenachweis verpflichtend vorgeschrieben. Wie der ausschaut weiss aber noch keiner.  Bei Welpen hat man 1 jahr Zeit, bei erwachsenen Hunden 6 Monate. Das gilt in Zukunft natürlich auch für alle Pflegestellen.
Außerdem wird ab dem 1.1.2011 die Hundeabgabe um mindestens das 10 fache erhöht (für diese Hunde).
In Wien wird derzeit eine Volksbefragung durchgeführt, ob die Bevölkerung einen Hundeführschein für  Hunde wünscht, wobei ein verschärfter Hundeführschein für Listenhunde angestrebt wird. In Wien will man ja schon länger für alle Hundehalter den Führschein einführen. Geht die Volksbefragung zugunsten der Politiker aus bedeutet das
, dass man bald für jeden Hund einen Führschein machen muss und auch jeder Mensch, der  Hunde jemals beaufsichtigt oder gassiführen wird. Innehalb von 3 Monaten. Für Pflegestellen würde das bedeuten, dass für jeden Hund der länger als 3 Monate am Pflegeplatz ist, ein Schein gemacht werden muss, oder die Pflegehunde alle 3 Monate weitergereicht werden müssen.

ICH HOFFE SEHR, DASS ALLE WIENER HIER IM FORUM DAGEGEN STIMMEN. EIN JA WÜRDE DIE CHANCEN FÜR THH, JEMALS EINEN PLATZ ZU FINDEN DRAMATISCH REDUZIEREN.
 
Würde ich in Wien wohnen, müsste meine Familie = jedes Familienmitglied mit jedem Hund den Führschein machen.
Wir müssten ihn 40 x machen.

Listenhunde sind in NÖ

Bullterrier
Am. Staff. Terrier
Staff. Terrier
Dogo Argentino
Pit-Bull
Bandog
Rottweiler
Tosa Inu (besonders lächerlich)

sowie alle Mischlinge die auch nur so ausschauen als wäre einer dieser Rassen dabei, denn wie soll man denn das beweisen, dass es nicht so ist.

Die Liste kann jederzeit beliebig durch das Land erweitert werden (haben sie sich im neuen Gesetz gleich mitbewilligt)

OÖ hat ja schon ein verschärftes Gesetz wie es in der Steiermark aussieht weiss ich nicht.
Alle Landesgesetze sind auf den jeweiligen HP der Bundesländer einzusehen.

camellia

Diese Gesetze gelten natürlich  auch für alle Hunde die man bereits hat.
Nicht nur bei einem neu aufgenommenen  Hund.

Singu

Ich werd auch dagegenstimmen obwohl es mich schon sehr ärgert dass so viele Jugendliche sich problemlos diese Hunde zulegen können (schon klar, JEDER Hund kann zum "Kampfhund" erzogen werden, aber es ist ein Unterschied obs ein Yorkie oder Goldie ist oder ein Staff) und mit diesen überhaupt nicht umgehen können bzw einfach wieder weg geben...

roman1970

...ich werde auf JEDEN Fall dagegenstimmen, da Camellias Beitrag (und diese Dinge habe ich auch so gehört und so verstanden) für mich ausschlaggebend sind, obwohl SINGU sehr wohl recht hat mit seiner Einstellung....jeder Depp kann jeden Hund haben....aber Kompromiss seh ich da keinen, geht nur JA oder NEIN.....

Sita

wie es in anderen bundesländern genau geregelt ist, weiß ich nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass man mit jedem hund extra einen "hundeführerschein" machen muss.
in OÖ gilt folgende regelung (die ich persönlich nicht so dramatisch und eigentlich sinnvoll finde):


"SACHKUNDENACHWEIS/HUNDEKUNDE-KURS
Personen, die bisher noch keinen Hund gehalten oder mit einem früher gehaltenen Hund noch nie eine Hundeausbildung absolviert haben, müssen einen allgemeinen Sachkundenachweis erbringen. Diesen erhält man, wenn man eine mindestens zweistündige theoretische Unterweisung zur Hundehaltung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt und eine Ausbildnerin oder einen Ausbildner absolviert hat (keine Prüfung!). Im Kurs werden die wichtigsten Kenntnisse für eine tiergerechte Haltung von Hunden vermittelt. Vor allem erfährt man

+ Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
+ Interessantes über das Wesen und Verhalten von Hunden,
+ Wichtiges über die künftigen Kosten für Anschaffung und Haltung,
+ Notwendiges über die gesetzlichen Regelungen der Hundehaltung

Personen, die bereits einen Hund halten oder mit einem früher gehaltenen Hund nachweisbar eine Ausbildung absolviert haben, müssen keinen allgemeinen Sachkundenachweis erbringen.

Personen, die einen bereits auffälligen* Hund halten oder einen solchen übernehmen wollen, müssen einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen. Für diesen Nachweis ist es erforderlich, eine der folgenden Ausbildungen mit diesem Hund erfolgreich zu absolvieren:

+ Begleithundeprüfung 1
+ Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde
+ Ausbildung zum Blindenführhund

*Als auffällig gilt ein Hund, von dem eine größere Gefahr für Menschen und Tiere
ausgeht, da er bereits durch Biss schwere Verletzungen verursacht oder Menschen
wiederholt gefährdet hat oder zum Hetzen und Reißen von Wild bzw. Vieh neigt.
Oder aber, wenn die Auffälligkeit aufgrund bestimmter Vorfälle von der Gemeinde mit
Bescheid festgestellt wurde."
liebe grüße Melitta & Co.

camellia

@sita doch muss man. Das ist kein Führerschein, sondern ein Führschein, der jeweils nur für einen betroffenen Hund gilt. Man kann vielleicht die Hoffnung haben, dass der theoretische Teil nicht jedesmal wiederholt werden muss.
Was passiert wenn man durchfällt? Vorgesehen ist eine Beschlagnahmung, der Hund kommt ins TH kommt, auf Kosten des HH.

Das Problem bei all diesen Hundehaltegesetzen ist leider, dass den Hunden damit geschadet wird, da sich Menschen mit zweifelhaften moralischen Ansichten sowieso nicht davon abhalten lassen ihre Hunde für diverse Zwecke zu missbrauchen. Es wird dann halt heimlich gemacht, und kann gar nicht mehr kontrolliert werden.

Diese haarsträubenden Gesetze bedeuten auch, dass alle Nitrahunde, die vielleicht Mischlinge mit einem Listenhund sind, oder so ausschauen, innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne den Führschein machen müssen. Was das für traumatisierte und ängstliche Hunde, die ja keineswegs böse sind, bedeutet kann sich ja jeder hier vorstellen.

Diese Gesetze werden ja nicht gemacht, um die Hunde vor unfähigen Menschen zu schützen sondern um die Menschen vor den ach so bösen Hunden. Es wird halt nur anders verkauft, um die HH als Wähler nicht zu verlieren.

Ich muss jetzt auch hier betonen, dass "diese Hunde" = Listenhunde und deren Mischlinge ganz normale Hunde sind. z.B. die Mutter mit den Welpen, Lucy 4, Buster,...

Und ganz sicher kann niemand einen Boxermix von einem SOKA-Mix unterscheiden, oder einen Rottimix von einem Brackenmix. Der HH muss nachweisen, dass es nicht so ist und nicht der Gesetzgeber, natürlich auf eigene Kosten.


Ach ja , da könnt ich mich richtig hineinsteigern.