NÖ Hundehaltegesetz

Begonnen von fleckilein, 11.02.2010 - 12:07

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fleckilein

Hab mir grad das neue NÖ Hundehaltegesetz angeschaut....
is ja arg - hab mit meine 4 hunde glück dass 3 davon als Rettungshunde geführt werden (Sind in Ausbildung)

Aber nach dem neuen gesetz darf man pro haushalt nur mehr 2 hunde halten.... Ja aba jetzt mal ehrlich - was macht jemand der mehr hat? Kann der nun wirklich von der Gemeinde einfach verpflichtet werden den Überbestand abzugeben?

bluedog

nein, das hast du missverstanden, man darf nur max. 2 hunde der rassen aus der rasseliste halten, also z.b. nicht 4 staffs.
.
Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein.

fleckilein

§ 7
Ausnahmebestimmungen
Die Bestimmungen der §§ 2 bis 6 finden keine Anwendung:
1. auf das Halten von Hunden im Rahmen von Forschungseinrichtungen
2. auf das Halten von Hunden im Rahmen des öffentlichen Sicherheits-,
Feuerwehr- und Rettungsdienstes
3. für ausgebildete Behindertenbegleit-, Therapie- und Jagdhunde
4. auf das Halten von Hunden in Tierheimen oder in nach dem Tierschutzgesetz,
BGBl. I Nr. 118/2004 in der Fassung BGBl. I Nr. 35/2008, bewilligten
Einrichtungen
5. auf das Halten von Hunden im Rahmen einer gemäß § 23 Tierschutzgesetz,
BGBl. I Nr. 118/2004 in der Fassung BGBl. I Nr. 35/2008, bewilligten
gewerblichen Tätigkeit
6. auf bestimmungsgemäß verwendete Hirten-, Hüte- und Herdenschutzhunde.

fleckilein

achso ok.... also gehts da rein um die in der Liste aufgeschriebenen Rassen .... :(

fleckilein

ja aba dann a andere frage  laut vielen studien soll da der bissfreudigste hund der schäferhund sein und nicht einer der aus der Liste...

wie wird diese liste dann aufgestellt!??! Den Schäfer hab ich ja drauf nicht gefunden. (gott sei dank)

Mopsmix

Ja die statistic is irgendwas!

Es is so oder so herraus zulesen das sie rotweil und co also listen hunde abschaffen wollen da bin ich mir sicher!

Aber was kann ein Hund dafür wenn manche den hund ned sozialisieren???