Affenverkauf in Ö- illegal???

Begonnen von Singu, 28.08.2010 - 19:07

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Singu

Meine Mutter geht öfters mit unseren Hunden spazieren und hat letztens ein kleines Tiergeschäft bei uns um die Ecke entdeckt das Affen verkauft. Angeblich Weißbüscheläffchen.
Bisher dachte ich immer dass Affenhaltung in Österreich verboten sein- weiss nun jemand ob das stimmt?
Sonst müsste man das unbedingt melden- will mir garnicht vorstellen was für idioten sich da schon welche gekauft haben  :evil:
kann mir vorstellen dass die sicher viel arbeiten machen- also nach einem Monat wirds einem zu viel und man lässt sie im wald aus- würd ich einigen zutrauen- leider....
Also kennt sich da jemand vielleicht aus?

kleiner Kläffer

Ich glaube, das ist sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Aber egal, wie es geregelt ist, ich finde es sowieso skandalös, dass solche Tiere einfach in einer Tierhandliung gekauft werden können.  X(
Gedanken wollen oft, - wie Kinder und Hunde - dass man im Freien mit ihnen spazierengeht.
-Morgenstern-

Singu

ja das auf jeden fall!
nur sollte bescheid wissen obs überhaupt legal ist bevor ich da denen die polizei hinschick oder sonstiges...

seepferdchen1

Ich würde beim Amtstierarzt nachfragen.

Shanna

Bei tier.at wurden auch schon unterschiedliche Affen angeboten. Ich kann mir echt nicht vorstellen das sowas legal ist. Affen gehören in die freie Natur in ihrer Heimat oder in einen gut geführten Tierpark aber doch nicht in einen Privathaushalt .

Singu

Auzug aus
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000200.htm


"Auf Grund der §§ 11 Abs. 5, 15 Abs. 2 und 16 Abs. 2 des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, wird verordnet:

§ 1. (1) Die Haltung folgender Tierarten ist im Sinne des § 11 Abs. 5 des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes verboten:

Säugetiere (Mammalia)

   
Schnabeltiere (Ornithorhynchidae spp.), alle Arten;
Schuppentiere (Pholidota spp.), alle Arten;
Koalas (Phascolarctos spp.), alle Arten;
Maulwürfe (Talpidae spp.), alle Arten;
Riesengleiter (Dermoptera spp.), alle Arten;
Riesengürteltier (Priodontes giganteus);
Wale (Cetacea spp.), alle Arten;
Affen (Primates spp.), alle Arten, außer Spitzhörnchen (Tupaiidae), Loris (Lorisidae), Galagos (Galagidae), Totenkopfäffchen (Saimiri), Krallenaffen (Callithricidae), Makaken (Macaca), Mangaben (Cercocebus) und Meerkatzen (Cercopithecus);"


Somit würde ich verstehen dass es doch nicht erlaubt ist  ?( :evil:

Kirana

Entschuldigt das ich mich hier einmische aber die Weißbüscheläffchen gehören zu den Krallenaffen und die  Haltung ist mit auflagen erlaubt!
Auch wen ich es nicht für richtig halte ;(

Lenny

soweit ich weiß gehören weißbüschelaffen zu den krallenaffen - somit wäre es leider erlaubt 8o
Alles Liebe von Alice, Luky (Dackel aus Nitra) und Lea (Dackel aus Lucenec)

Lenny

Alles Liebe von Alice, Luky (Dackel aus Nitra) und Lea (Dackel aus Lucenec)

Singu

oh verdammt,... überlesen...
also ist man da doch machtlos...  :evil: :evil: :evil:

Sarah

soweit ich weiß kosten diese tiere ein schweinevermögen! unter 1000- 1500 € geht da gar nichts, somit schließt das schon ein bissal aus dass sie ein jeder trottel kaufen kann, dann darf man die, soweit ich weiß, ohne Meldung beim Amtstierarzt nicht einmal kaufen...

Interessant zu wissen wäre ob sie den ganzen Tag dort sind oder ob der Besitzer des geschäfte ein Züchter ist der sie wieder mit nachhause nimmt...